Bei jedem 5. Kauf wird Verpackung mitgewogen
Wer Fleisch, Fisch, Milchprodukte oder Süssigkeiten im Offenverkauf einkauft, sollte eigentlich darauf zählen können, dass er das Verpackungsmaterial nicht mitbezahlen muss. Bei jedem 5. Einkauf ist dies jedoch nicht der Fall: Eine Untersuchung des Eidgenössischen Institutes für Metrologie METAS hat gezeigt, dass immer noch in 21,7 Prozent der 438 durchgeführten Testkäufe das Nettoprinzip nicht befolgt und das Verpackungsmaterial auch verrechnet wurde.
Die Branche hat zwar schon dazugelernt: Bei einer Untersuchung 2014 lag die Beanstandungsquote noch bei 46 Prozent. Dass aber noch immer bei jedem 5. Einkauf das Verpackungsmaterial mitgewogen wird, ist unverständlich. Denn seit gut fünf Jahren ist dies den Geschäften untersagt. Dank den modernen Waagen, welche durchwegs über eine Tara-Funktion verfügen, ist dies weder schwierig noch aufwändig für die Anbieter.
Erstaunlich ist auch, dass bei den grossen Detail-Händlern wie Coop und Migros die Beanstandungsquote bei hohen 11,4 Prozent liegt (bei gewerblichen Betrieben 25,3 Prozent). Gerade die grossen Detaillisten sollten sich dieser Vorgabe bewusst sein und konsequent dafür sorgen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten das Verpackungspapier nicht mitbezahlen müssen!
Medienmitteilung Flyer “Netto verkaufen”