Bundesgerichtsentscheid: Etappensieg bei der Rückforderung der Billag-Mehrwertsteuern

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) kann am Verfahren zur beantragten Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren nicht als Partei teilnehmen – dies hat das Bundesgericht entschieden und heute in einer Medienmitteilung bekanntgegeben.
Über Jahre verrechnete die Billag auf den Radio- und Fernsehgebühren eine Mehrwertsteuer von 2.5% – zu Unrecht, wie das Bundesgericht im April 2015 entschieden hat. Trotz diesem Urteil werden die zu viel bezahlten Mehrwertsteuern den Gebührenzahlern nicht automatisch zurückerstattet. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Partner FRC und ACSI haben deshalb entschieden, die Mehrwertsteuer gerichtlich zurückzufordern. Diesem Begehren haben sich rund 4800 Haushalte und Unternehmen angeschlossen. Die SKS hat daraufhin mit einem Musterprozess (insgesamt vier Kläger) die Mehrwertsteuer von der Billag zurückgefordert. Wie zu erwarten war, hat die Billag diese Rückforderung abgelehnt, worauf die SKS den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen hat. Ein Urteil steht derzeit noch aus – das Verfahren wurde verzögert, weil die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) verlangte, am Verfahren teilnehmen zu dürfen. Das Bundesgericht hat dieses Ansinnen nun jedoch abgelehnt. Damit kann das Bundesverwaltungsgericht seine Arbeit wieder aufnehmen und die Frage klären, ob den Klägern die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren zurückerstattet wird.