Alternative Versicherungsmodelle: vor Abschluss AVB prüfen!
Alternative Modelle der Grundversicherung (z.B. Telmed-, HMO- oder Hausarztmodelle) sind eine gute Möglichkeit, um bei den Prämien zu sparen. Die Krankenkassen gewähren deutliche Rabatte, wenn Sie sich verpflichten, etwa vor einer Behandlung zuerst den Hausarzt oder eine Hotline zu konsultieren. Bei diesen Angeboten ist jedoch Vorsicht geboten, der Beitritt zu einem solchen Modell sollte wohl überlegt sein.
Der Teufel steckt – wie so oft – im Kleingedruckten, in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Je nach Anbieter sind teils drastische Sanktionen vorgesehen, wenn die vereinbarte Vorgehensweise vor einer Behandlung versehentlich oder absichtlich missachtet wird. Dies kann so weit gehen, dass sich Krankenkassen ohne Vorwarnung gänzlich weigern, Leistungen zu vergüten. Je nach Art der Behandlung können so schnell sehr hohe Kosten entstehen. Dies wird aber oft nur im Kleingedruckten und nicht in den allgemeinen Angaben oder den Werbebroschüren zum Versicherungsmodell erwähnt. Zudem sind die Bedingungen von Anbieter zu Anbieter verschieden, was es Konsumentinnen und Konsumenten schier unmöglich macht, diese untereinander zu vergleichen und das beste Angebot auszuwählen.
Bei einem geplanten Kassen- oder Modellwechsel gilt also: Wenn Sie zu einem alternativen Versicherungsmodell wechseln wollen, prüfen Sie die entsprechenden AVB und klären Sie allfällige offene Fragen im Voraus!
Die SKS erhält immer wieder Berichte und Beschwerden über Sanktionen im Zusammenhang mit alternativen Modellen der Grundversicherung. Dabei geht es etwa um Versicherungen, welche sich weigern, eine Leistung zu vergüten, obwohl die Betroffenen alles versucht haben, um die Regeln einzuhalten. In anderen Fällen führen Missverständnisse bezüglich den geltenden Regeln zu Konflikten zwischen Versicherung und Versicherten.
Im Rahmen eines Projektes der Allianz der Konsumentenschutzorganisationen (ACSI, FRC, SKS) setzt sich deshalb die SKS bei den Versicherungen dafür ein, dass sie angemessene und transparente Sanktionsregeln aufstellen. Oder dass vom Bund entsprechende Vorschriften eingeführt werden.
Wenn Sie für Ihre Grundversicherung zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, müssen An- und Abmeldung spätestens am Mittwoch, 30. November 2016 bei den entsprechenden Krankenkassen eingetroffen sein. Detaillierte Informationen dazu, sowie zahlreiche Musterbriefe und weitere Informationen zum Versicherungswechsel finden Sie unter folgenden Links:
Online-Ratgeber & Musterbriefe
AVB prüfen mit dem Krankenkassen Fairness-Check
Krankenkasse Zusatzversicherungen: Das müssen Sie wissen
Zusatzversicherung freie Spitalwahl
Seriöse Versicherungsmakler erkennen
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