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Horrende Preise für medizinische Hilfsmittel: BAG muss handeln

Das Problem ist schon lange bekannt, doch passiert ist bisher nichts. Medizinische Hilfsmittel sind seit Jahren massiv überteuert, die Prämienzahler übernehmen jedes Jahr unnötige Kosten in der Höhe von 100 Millionen Franken – mit dem Segen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Dieses legt die Höhe der Vergütung durch die obligatorische Krankenversicherung in der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) fest. Nach einem Kassensturz-Beitrag verspricht das Bundesamt, nun endlich aktiv zu werden. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüsst diesen überfälligen Schritt und fordert umfassende und nachhaltige Preissenkungen.

kassensturz-Überteuerte Medizinalgeräte_ Amtlich bewilligte Abzocke - Konsum - Schweizer Rad

Ein Beitrag in der Sendung Kassensturz hat es einmal mehr gezeigt: Die Krankenkassen – und damit auch die Prämienzahler – müssen für medizinische Hilfsmittel wie zum Beispiel Gehhilfen, Prothesen oder Bandagen massiv überteuerte Preise bezahlen. Für Kompressen, welche im Einkauf 30 Rappen kosten, müssen Krankenkassen Fr. 9.70 vergüten. Für Fussbandagen zahlen Apotheken Fr. 14.15 und verlangen beim Verkauf ohne Rezept Fr. 20.40. Das BAG erlaubt allerdings einen Preis von sage und schreibe 126 Franken, wenn über die Krankenkasse abgerechnet wird. Es ist offensichtlich, dass da etwas schief läuft.

Dies hat inzwischen auch das BAG eingesehen. Es verspricht, die in der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGel) festgelegten Höchstpreise anzupassen. Die SKS begrüsst diesen längst überfälligen Schritt, den sie schon vor Jahren gefordert hat.

Damit die Preise für medizinische Hilfsmittel wirklich deutlich und nachhaltig sinken, müssen folgende Anpassungen umgesetzt werden:

  • Jährliche Überprüfung der Preise
  • Preisfestlegung basierend auf einem Auslandpreisvergleich mit europäischen Vergleichsländern
  • Vergütung von im Ausland erworbenen Produkten durch die Krankenkassen

Zum Kassensturz-Beitrag