Widerrufsrecht: Der Nationalrat foutiert sich um Konsumentenanliegen

Immer mehr Verträge werden über Telefon und insbesondere über das Internet abgeschlossen. Die Konsumentinnen und Konsumenten können diese Verträge nicht widerrufen – das ist eine grosse Lücke im Konsumentenrecht. Für all unsere Nachbarländer ist ein solches Widerrufsrecht seit über 10 Jahren Wirklichkeit.
Der Nationalrat hat sich heute gegen ein Widerrufsrecht für den Online-Handel ausgesprochen. Bei Verträgen, welche per Telefon abgeschlossen werden, soll es hingegen gelten. Der Nationalrat hat jedoch nebst Einschränkungen bei Elektrogeräten zusätzliche Hürden eingebaut. So soll der Wert der fraglichen Leistung neu mindestens 200 Franken betragen.
Mit dieser Regelung würde das Widerrufsrecht faktisch unterlaufen. Das Geschäft geht zurück in den Ständerat. Dieser muss diese verworrene und konsumentenunfreundliche Gesetzesvorlage korrigieren!