Widerrufsrecht: Einen Schritt weiter
Wer am Telefon oder über Internet einen Vertrag abschliesst, soll endlich ein Widerrufsrecht eingeräumt bekommen: Heute hat die Rechtskommission des Ständerates die Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative “Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf“ beraten. Etliche Fragen müssen nun im Verlaufe der parlamentarischen Beratung noch geklärt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten die gleichen Rechte zugestanden bekommen, wie sie in der EU längst gang und gäbe sind – und wie sie etliche Schweizer Online-Anbieter ihren Kunden bereits jetzt einräumen. Die Erfahrungen in der EU haben gezeigt, dass das Widerrufsrecht im Telefonverkauf und Onlinehandel umsetzbar ist und nicht zu Verteuerungen führt.