Einseitige AGBs bei Bergbahnen
Aufgepasst beim Kauf von Skipässen – nicht alle Bergbahnen sind gleich kulant, wenn in Folge von Unfällen oder schlechtem Wetter Skipässe nicht mehr benutzt werden können. Tatsächlich verfügen einige Unternehmen über stark einseitige allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert, dass ungewöhnliche Regelungen vor dem Kauf dem Kunden klar kommuniziert werden müssen.
[polldaddy poll=”7711249″]