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Importhemmnis: geprüft und für gut befunden

Der “Tagesanzeiger” macht heute eine neue Importhürde öffentlich, die bislang sogar von den nationalen Wettbewerbshütern (Weko) toleriert wird! Die Auswirkung: Die zunehmend gefragten Elektroautos sollen überteuert beim Direktimporteur in der Schweiz gekauft werden, so will es in diesem Fall der Hersteller Renault. Damit dies problemlos umgesetzt werden kann, hat sich Renault ein einfaches Rezept einfallen lassen: Die Betriebsbatterien der Autos werden nur vermietet – Renault hat also jederzeit Zugriff auf deren Funktionalität – und bei der Umschreibung des Mietvertrags können nach Belieben Gebühren erhoben werden. Diese Paarung birgt wettbewerbshinderlichen Zündstoff: Werden die Umschreibegebühren bestritten, kann Renault jederzeit den ausgelieferten Fahrzeugen die Weiterfahrt verwehren.

Diese Erfahrung musste ein auf Direktimporte spezialisiertes Unternehmen aus dem Kanton Schwyz machen. Die bei den direktimportierten Fahrzeugen erhöhten horrenden Umschreibungsgebühren der Batterien sahen sie als klare Importbehinderung an und sie intervenierten bei der Wettbewerbskommission Weko. Diese ist aber mit der zweieinhalbfachen Gebührenerhöhung, welche Renault mit Umtrieben wegen schweizerischem Recht und Instruktionsaufwänden begründet, einverstanden. Pro Batterie erhebt Renault in vorliegendem Fall 1’500 Franken anstelle von 600 Franken. In dieser mirakulösen Verteuerung sieht der nationale Wettbewerbshüter keine Behinderung von Direktimporten! Dass die schweizerische Kaufkraft von internationalen Anbietern rigoros abgeschöpft wird, ist hinlänglich bekannt. Dass dieses Machenschaften von der Weko gebilligt werden, zeigt sich leider auch an diesem Beispiel. Nur ein verschärftes Kartellgesetz zwingt Anbieter und – so macht es leider den Anschein – auch unsere Wettbewerbsbehörde zum Umdenken.