Vernehmlassung: im Betreibungsregister ungerechtfertigte Eintragungen löschen!
Ein Betreibungsregister darf nur aktuelle und wahre Informationen enthalten. Dies ist heute nicht gegeben, da auch ungerechtfertigte Betreibungen aufgeführt sind. Das bringt Betroffene in Schwierigkeiten, beispielsweise bei der Wohnungs- oder Stellensuche. Zusammen mit der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen befürwortet die SKS in ihrer Vernehmlassungsantwort (parlamentarische Intiative “Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle”), dass im entsprechenden Gesetz endlich erste Verbesserungen gemacht werden. Die neue Gesetzesvorlage geht aber zu wenig weit: beim Einsichtsrecht braucht es Fristverkürzungen und klare Bestimmungen sind nötig, damit Eintragungen im Register nach einer gewissen Zeit obligatorisch gelöscht werden.