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Bundesaktion für Schnäppchenjäger

“Werden Sie sich, Frau Stalder, nächstens eine solche Karte oder einen Stick kaufen?” Diese Frage wurde mir heute Morgen von einer Journalistin gestellt. Es geht um die “SuisseID”, die rechtsgültige elektronische Signatur, welche in gleichem Masse rechtlich bindend ist wie die eigenhändige Unterschrift.

Im Bereich des elektronischen Identitätsnachweises steckt die Schweiz in den Kinderschuhen. Das hat der Bundesrat erkannt und daher im Rahmen der dritten Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen die beschleunigte Einführung der SuisseID beschlossen. Um das Tempo zu steigern, subventioniert der Bund einmalig den Kaufpreis mit 65 Franken – solange Vorrat oder bis spätestens Ende des laufenden Jahres.

Grosszügige Rabatte sind bei der Lancierung von Neuheiten auf dem Markt ein altbewährtes Instrument. Mit tiefen Aktionspreisen lenken die Anbieter geschickt die Aufmerksamkeit auf ein unbekanntes Produkt. Besonders interessant wird es, wenn der angepriesene Preis nur während einer beschränkten Zeit oder sogar nur “solange Vorrat” Gültigkeit hat! Da werden oftmals Einkäufe auf Reserve getätigt – ohne sich genau über den Verwendungszweck im Klaren zu sein.

Die Frage der Journalistin hat mich neugierig gemacht. In Gesprächen und durchs Internet machte ich mich kundig, was über diese neue Authentisierungsart bereits bekannt ist. Unterdessen weiss ich, dass zum jetzigen Zeitpunkt die SuisseID vorerst bei einer Handvoll Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungsstellen eingesetzt werden kann. In Vorbereitungsarbeiten stecken auch einige Gemeinden. Und St. Gallen sei als bisher einziger Kanton für den Einsatz der Karte bereit.

Auf die eingangs gestellte Frage hat die Journalistin ein “Nein” zur Antwort erhalten. Trotz des lukrativen Bundesangebots verzichte ich vorläufig auf die Anschaffung der Karte, die eine Gültigkeit von drei Jahren hat. Da die Einführung der Karte nach marktwirtschaftlichen Regeln erfolgt, gehe ich davon aus, dass sich die weitere Vermarktung auch in Zukunft in dieser Richtung entwickelt: Somit wird der Preis für die Karte wesentlich fallen.

Was also nützt mir ein verlockendes Aktionsangebot, wenn ich zur Zeit für das beworbene Produkt kaum Einsatzmöglichkeiten habe? Bestimmt stellt sich diese Frage in wenigen Jahren nicht mehr stellen.

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz