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vergoldete Chefsessel

Rekordeinnahmen von über 150 Millionen Franken verzeichnete die Verwertungsgesellschaft Suisa (Urheberrechtsentschädigung für musikalische Werke) im vergangenen Jahr. Dies nicht zuletzt wegen der Gebühren, die neu auf mp3-Playern erhoben werden und die seit 2006 für sehr viel Wirbel sorgten. Die SKS hatte sich noch im vergangenen Jahr für eine neue Berechnungsart der Gebühren stark gemacht, im Wissen darum, dass diese Einnahmen – auch nach der Korrektur! – bei der Suisa für unglaublich hohe Erträge sorgen.

Im vergangenen Sommer wurde dann endlich die “mp3-Abgabe” um ganze 70 bis 95 Prozent gesenkt, was sofort den MusikliebhaberInnen zu gute kam. Dass das Schaffen der Künstler und Künstlerinnen mit diesen Gebühren abgegolten wird, ist gerechtfertigt und wurde nie bestritten. Doch der Verdacht, dass sich weitere Kreise an den Mehreinnahmen mit-bereichern, stand seit jeher im Raum. Neuerdings müssen die 5 Verwertungsgesellschaften ausweisen, wie hoch die Entschädigungen auf Direktionsebene sind. Und siehe da: die Chefsaläre übersteigen unsere kühnsten Erwartungen.

Der Geschäftsführer der Suisa verdient 357 Tausend Franken im Jahr, für den Chefposten der Pro Litteris (für Literatur und bildende Kunst) stehen 308 Tausend Franken im Jahr zur Verfügung. Gebührenerträge, die nicht dem vorgesehenen Zweck zugeführt werden, nämlich der Abgeltung des künstlerischen Schaffens.

Im Urheberrechtsgesetz soll verankert werden, dass sich diese Löhne an den Entschädigungen der Bundesverwaltung zu orientieren haben: Diese Forderung reichte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer in Zusammenarbeit mit uns mit einer parlamentarischen Initiative vergangene Woche in der Wintersession ein.

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Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz