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Nein zu mehr Unterbrecherwerbung im Schweizer Fernsehen!

SRG: Werbeanteil und Höhe der Billag-Gebühren gehören zusammen

Neu soll auch in kürzeren Sendungen im Schweizer Fernsehen Unterbrecherwerbung erlaubt werden. Dies schlägt das BAKOM mit einer Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vor. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS sagen hierzu entschieden nein. Damit würde sich der Anteil der Werbung an der gesamten Sendezeit von 8 Prozent auf 15 Prozent erhöhen! Entrüstet sind die Konsumentenorganisationen, dass im Gegenzug keine Rede von den Billag-Gebühren ist. Mehr Werbung und die Höhe der Fernsehempfangsgebühren müssen zwingend gemeinsam behandelt werden. Zudem verlangen die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS zusätzliche Massnahmen, um Kinder vor Werbung zu schützen.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) will mehr Unterbrecherwerbung im Schweizer Fernsehen zulassen. Dies schlägt das BAKOM mit der Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vor. Entweder würden Sendungen über 45 Minuten neu einmal unterbrochen, Sendung über 90 Minuten mehrmals (alle 45 Minuten). Oder von 20 bis 23 Uhr würde weiterhin die Einschränkung gelten, dass pro 90-minütige Sendung nur eine Unterbrecherwerbung geschaltet werden darf, hingegen ausserhalb dieses Zeitfensters wären gar alle 30 Minuten Werbung erlaubt.

Mit der Neuerung würde sich der Anteil der Werbung an der Sendezeit im Schweizer Fernsehen von 8 auf 15 Prozent erhöhen! Dies bedeutet eine deutliche Reduktion der von der SRG erbrachten Leistung. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS lehnen daher die Verordnungsänderungen entschieden ab.

Besonders Kinder sind anfällig für Werbung. Daher ist ein Schutz vor Werbung notwendig. Das BAKOM berücksichtigt dies, indem in Kindersendungen weiterhin keine Unterbrecherwerbung zugelassen wird. Doch das genügt nicht. Im Frühling haben 220 Konsumentenorganisationen ein Verbot von Werbung für Lebensmittel mit zu viel Fett, zu viel Salz oder zu viel Zucker, die sich an Kinder richtet, verlangt. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS verlangen die Integration dieses Werbeverbotes in die RTVV.

Die Konsumentenorganisationen sind entrüstet: Obwohl der Vorschlag der SRG Mehreinnahmen bringt, nimmt der Verordnungsentwurf nicht Stellung zu den Fernsehempfangsgebühren (Billag-Gebühren). Konkret: Die Leistung wird reduziert, dennoch müssen die Konsumentinnen und Konsumenten gleich viel zahlen. Die Konsumentenorganisationen verlangen daher, dass die Frage vermehrter Werbung und der Höhe der Billag-Gebühren zwingend gemeinsam behandelt werden müssen.

Vernehmlassungsantwort