Adressat bekannt
“An alle Einwohner von …” – ein so präzis adressiertes Couvert landete gestern in meinem Briefkasten und daraufhin sofort in meiner Papiersammlung. Weil immer mehr Briefkästen mit einem “Stopp-Werbung”-Kleber für unadressierte Werbung tabu sind, greifen Firmen und Organisationen in die Trickkiste und adressieren so fantasievoll wie “An alle Käseliebhaber der Sowieso-Strasse” oder eben an “alle Einwohner”. Die Post verträgt die Werbe- und Bettelbriefe, ohne nachzufragen, ob man tatsächlich Käse mag oder am liebsten davor davon läuft. Hauptsache, irgendwie adressiert – schliesslich spült das auch der Post Geld in die Kasse, wenn sie Werbung verteilen kann.
Die Klagen häufen sich bei uns, dass besonders Werbung, welche über andere Kanäle verteilt wird, dem Kleber zum Trotz im Briefkasten landet. Gratiszeitungen verstopfen den Briefkasten zusätzlich. Was also tun, wenn weder Eintrag in die Robinson-Liste – der *-Eintrag im Telefonregister, der vor unerwünschter Werbung und Telefonanrufen schützen soll – noch der Kleber auf dem Briefkasten nützt?
“Stopp, es gilt!” hiess es im Kindergarten meiner Kinder, falls man wirklich wollte, dass ein anderes Kind mit necken, stupfen oder gar schlagen aufhören sollte. Warum gilt das nicht für den Briefkasten? Wir verlangen deshalb, dass im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb klar geregelt wird, dass Stopp auch wirklich Werbe-Stopp heisst und eingehalten wird.
Den Brief mit dieser Forderung haben wir übrigens sehr präzis und genau an die richtige Bundesstelle adressiert. Falls wir mit unserem Anliegen nicht durchkommen, liegt es vielleicht daran, dass es in Bundesbern Briefkästen gibt, welche einen Stopp-Kleber über den Einwurf-Schlitz geklebt haben?
Sara Stalder
Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz