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Weniger Ärger beim Telefonieren

Einigung der Räte zum Fernmeldegesetz (FMG) stärkt den Konsumentenschutz

Ab nächstem Jahr wird der Konsumentenschutz beim Telefonieren verstärkt. Denn heute haben sich Ständerat und Nationalrat bei der Öffnung der letzten Meile geeinigt und damit das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) gutgeheissen. Die SKS ist erleichtert: Ihr Einsatz für Preistransparenz, für eine Schlichtungsstelle und gegen Spamming hat sich gelohnt.

Das revidierte Fernmeldegesetz stärkt den Konsumentinnen und Konsumenten den Rücken. Dies ist nicht zuletzt der SKS zu verdanken: Vor und während der Parlamentsdebatte hat sich die SKS dafür eingesetzt, dass Massnahmen zur Stärkung des Konsumentenschutzes ins Gesetz aufgenommen werden.

  • Preistransparenz: Heute verschleiern die Fernmeldeanbieter mit ihrem Tarifwirrwarr die Preise und verunsichern damit die Kundinnen und Kunden. Im neuen Gesetz steht nun, dass die Fernmeldedienstanbieter die Preise transparent angeben müssen. Mit diesem Artikel – der erst nach einer Intervention von SKS-Präsidentin und Ständerätin Simonetta Sommaruga ins Gesetz aufgenommen wurde – sind die Konsumentinnen und Konsumenten endlich in der Lage, die Angebote wirklich miteinander zu vergleichen.
  • Mehrwertdienste: Besonders schlaue Mehrwertdienstanbieter verstecken ihre teuren Dienste hinter unverfänglichen 044-Nummern. Ein von der SKS geforderter Artikel schiebt dieser Masche einen Riegel vor. Neu sind nur noch 090x-Nummern erlaubt. Diese Nummern können gesperrt und damit horrende Rechnungen verhindert werden.
  • Ombudsstelle: Einige Fernmeldedienstanbieter betreiben mit der Ombudscom bereits heute eine Schlichtungsstelle, welche bei Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Fernmeldedienstanbietern vermittelt. Doch nicht alle Anbieter machen mit. Das neue Gesetz schreibt nun eine Schlichtungsstelle zwingend vor. Das heisst: Kein Anbieter kann mehr ausscheren. Das wertet die Ombudscom auf – und endlich könnten auch jene Konsumenten die Schlichtungsstelle anrufen, die bei einem Anbieter sind, welcher sich bisher um eine Mitgliedschaft gedrückt hat.
  • Spamming: Mit der Revision des FMG wird auch das auch Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angepasst. Ein neuer Artikel verbietet etwa unerwünschte elektronische Massenwerbung (Spam). Somit können Spammer nicht mehr straflos ihre ärgerlichen Massenmails verschicken.Die Öffnung der letzten Meile heisst die SKS gut. Die Leistungen des Service Public müssen und können weiterhin erfüllt werden, ist die SKS überzeugt.

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 21. März 2006