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Kein Freiland wegen Vogelgrippe – Korrektur der Deklaration ja oder nein?

Freilandeier müssen nicht umdeklariert werden, auch wenn die Hühner wegen Vogelgrippe-Massnahmen seit Monaten nicht mehr auf der Wiese waren. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) gibt dazu grünes Licht. Was denken Sie, müsste die Deklaration korrigiert werden oder ist das nicht notwendig?

In einem Informationsschreiben hält das BLV fest, dass eine Anpassung der Kennzeichnung nicht notwendig sei, selbst wenn Vogelgrippe-Massnahmen über Monate in Kraft sind.

Konkret bedeutet das: Die Hühner haben keinen Auslauf auf eine Wiese («Freiland»). Ihnen steht lediglich ein abgedeckter Wintergarten zur Verfügung. Dennoch können die Eier während einer unbeschränkten Zeit als Freilandeier verkauft werden. Konsument:innen müssen am Verkaufspunkt nicht informiert werden, zahlen aber weiterhin den höheren Preis für die Freilandhaltung.

Ihre Meinung dazu interessiert uns. Nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit, um unsere Kurzumfrage zu beantworten, vielen Dank!

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