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Kommunikationsdaten – wer hat wann wo mit wem kommuniziert – sollen in Zukunft nicht nur sechs, sondern zwölf Monate gespeichert werden. Weiter will der Gesetzgeber dem Nachrichtendienst weitreichende Kompetenzen zur Überwachung des gesamten Fernmeldeverkehrs erteilen. In einem offenen Brief an die eidgenössischen Räte fordert die SKS zusammen mit der Digitalen Gesellschaft sowie Amnesty International: In der Schweiz darf es keine Datenpolizei geben, welche unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten die Kommunikation sämtlicher Nutzerinnen und Nutzer überwacht.
Diesen Sommer wird im Nationalrat über das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) beraten. Bereits heute werden die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger – wer hat wann wo mit wem kommuniziert – aufgezeichnet. Diese Datenspeicherung erfolgt unabhängig davon, ob eine Person z.B. möglicherweise eine kriminelle Handlung plant. Die Daten werden von Gesetzes wegen ohne besonderen Anlass gespeichert werden. Nun soll diese sogenannte verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von 6 auf 12 Monate ausgedehnt werden. Nicht einmal die Tatsache, dass in verschiedenen Staaten (Deutschland, Österreich, Niederlande) die Verfassungsgerichte diese unverhältnismässige Speicherwut für unzulässig erklärt haben, beeindruckt den Gesetzgeber in der Schweiz.
Zusätzlich wird sich der Ständerat mit dem Nachrichtendienstgesetz befassen. Im Frühling hatte bereits der Nationalrat grünes Licht für die sogenannte Kabelaufklärung gegeben: Dadurch könnte der Nachrichtendienst alle Datenströme anzapfen, die von der Schweiz ins Ausland fliessen und sie z.B. auf bestimmte Stichworte und Begriffe abscannen. Der grösste Teil sämtlicher Internetaktivitäten in der Schweiz fliesst auch über ausländische Leitungen. Somit wäre auch von dieser Überwachungsmassnahme der Grossteil der Schweizer Bevölkerung betroffen.
Wie bereits im März beteiligt sich die SKS, zusammen mit der Konsumentenschutzorganisation des Tessins ACSI, an einem offenen Brief der Digitalen Gesellschaft und Amnesty International. Darin werden die Parlamentarier und Parlamentarierinnen aufgefordert, sowohl die Vorratsdatenspeicherung wie auch die Kabelaufklärung aus den Gesetzesrevisionen zu streichen. Beide Massnahmen stellen Instrumentarien einer präventiven Massenüberwachung dar. Einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz sind derart unverhältnismässige Eingriffe in die persönliche Freiheit jedes Einzelnen nicht würdig.
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