Abstimmung 25. September 2016: Nachrichtendienstgesetz NDG

Mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) werden dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) neue Kompetenzen verliehen. Der Schutz vor Kriminalität und terroristischen Anschlägen in der Schweiz soll mit erweiterten Überwachungsmöglichkeiten sichergestellt werden. Dabei werden Präventivmassnahmen, Kabelaufklärung sowie die Vorratsdatenspeicherung eine zentrale Rolle spielen.
- Als Präventivmassnahmen ist die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gemäss Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vorgesehen, der Einsatz von Ortungs- und Überwachungsgeräten an nicht öffentlichen Orten sowie das Eindringen in Computersysteme und -Netzwerke (Staatstrojaner).
- Mit der Kabelaufklärung hätte der NDB die Möglichkeit, grenzüberschreitende Internetkommunikation nach bestimmten Begriffen zu durchsuchen.
- Bereits heute sind Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet, Daten, die angeben, wer wann mit wem wie lange kommuniziert hat, während 6 Monaten aufzubewahren (Vorratsdatenspeicherung). Neu sollen es 12 Monate sein und der NDB soll Zugriff auf die Daten haben.
- Schliesslich soll auch das Eindringen in Computersysteme im Ausland zulässig sein, um dadurch Informationen beschaffen sowie Systeme stören zu können.
Sämtliche Massnahmen sollen erst nach Genehmigung durch den Verteidigungsminister und das Bundesverwaltungsgericht angeordnet werden dürfen.
Die SKS hat die Argumente pro und contra das revidierte NDG zusammengefasst.