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Fair-Preis-Initiative

Der Konsumentenschutz setzt sich seit Jahren für faire Preise in der Schweiz ein. Die Fair-Preis-Initiative war ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz: Zeitschriften, Kleider und Kosmetikprodukte zum Beispiel kosteten in der Schweiz deutlich mehr als im benachbarten Ausland. Hauptgrund dafür waren nicht etwa höhere Löhne oder Mieten, sondern die Kaufkraftabschöpfung durch internationale Konzerne. Der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm schätzte die ungerechtfertigten Mehrkosten für die Schweizer Volkswirtschaft auf rund 15 Milliarden Franken pro Jahr.

2016 lancierte der Konsumentenschutz zusammen mit KMU-Verbänden die Volksinitiative “Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)”. Der Initiativtext sah eine Verschärfung des Kartellgesetzes und Massnahmen gegen die Diskriminierung im Online-Handel vor. Im Herbst 2017 wurde die Volksinitiative mit rund 110’000 Unterschriften eingereicht.

Parlament verabschiedete indirekten Gegenvorschlag

Der Bundesrat reagierte auf die Fair-Preis-Initiative mit einem indirekten Gegenvorschlag, den das Parlament weiter verbesserte. Der Gegenvorschlag wurde im März 2021 vom Parlament deutlich angenommen und trat am 1. Januar 2022 in Kraft – ein grosser Erfolg im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Seither ist die Benachteiligung von Kundinnen und Kunden aus der Schweiz bei ausländischen Online-Shops und Dienstleistungen verboten. Auch Unternehmen können sich dank Verbesserungen im Kartellgesetz besser gegen überhöhte Preise von ausländischen Lieferanten wehren.

Keine Diskriminierung mehr im Online-Handel (Geoblocking-Verbot)

Kernstück der Gesetzesbestimmungen ist ein Verbot von Preisdiskriminierungen im Online-Handel (sogenanntes Geoblocking-Verbot). Wer bei einem ausländischen Online-Shop etwas bestellen will, wurde oft auf die Schweizer Website des Anbieters umgeleitet, auf der die Preise dann häufig massiv höher waren. Dieses sogenannte Geoblocking ist seit Anfang 2022 grundsätzlich verboten, «Einkaufen wie Einheimische» heisst seither die neue Devise. Verstösse gegen das Geoblocking-Verbot oder auch überhöhte Preise können dem Konsumentenschutz gemeldet werden.