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Online-Ratgeber

Was kostet die Verzollung bei Lieferungen von ausländischen Online-Shops?

Wenn ausländische Online-Shops Pakete in die Schweiz liefern, entstehen oft zusätzliche Verzollungskosten, die nicht im Kaufpreis und den Versandkosten enthalten sind. Doch welche Zollgebühren sind zulässig? Der Konsumentenschutz beantwortet die wichtigsten Fragen.

Sehen Sie jetzt im Video, mit welchen Verzollungskosten zu rechnen ist und wie Sie diese möglichst tief halten können:

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Es gibt drei Arten von möglichen Kosten bei Lieferungen von ausländischen Online-Shops: Schweizer Mehrwertsteuer (MWST), Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren der Spediteure für die Verzollung (Verzollungskosten). Die anfallenden Kosten hängen vom Wert und Gewicht der Ware ab, vom Spediteur und der Grösse des Online-Shops. Seit 2019 gilt die sogenannte Versandhandelsregelung, es wird zwischen ausländischen Online-Shops mit mehr, bzw. weniger als 100’000 Fr. Jahres-Umsatz aus Kleinsendungen unterschieden.

 


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1. Kleine Online-Shops

Bei Bestellungen von Online-Shops mit weniger als 100’000 Franken Jahres-Umsatz aus Kleinsendungen können für die Konsumenten folgende Zusatzkosten bei der Lieferung entstehen:

Mehrwertsteuer (MWST)

Die Schweizer Mehrwertsteuer (bei Importen wird diese als “Einfuhrsteuer” bezeichnet) wird aufgrund des Warenwerts plus Transportkosten sowie allfällige Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren berechnet. Der Mehrwertsteuersatz beträgt je nach Produkt 8.1% oder 2.6%. Falls man auf einer Warensendung weniger als 5 Franken Mehrwertsteuer oder Zollabgaben bezahlen muss, erhebt der Bund keine Steuer (sogenannte Abgabenfreigrenze). Lieferungen, die zum Normalsatz von 8.1% besteuert würden, unterliegen somit nicht der Mehrwertsteuer, wenn der Warenwert unter 62 Franken liegt. Beim reduzierten Satz von 2.6% (zum Beispiel für Bücher) beträgt die Kosten-Limite 193 Franken. Vorsicht: Zum Warenwert zählt nicht zur der Kaufpreis, sondern auch das Porto, die Bearbeitungsgebühr des Spediteurs und die Zollabgaben (siehe Beispiel unten).

 


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Zollabgaben

Zollabgaben werden anhand des Gewichts berechnet. Bei vielen Produkten beträgt die Zollabgabe weniger als 1 Franken pro Kilo, höhere Ansätze gibt es bei Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel, Textilien und Bijouterieartikel. Zollabgaben werden ebenfalls nur verrechnet, wenn sie höher als 5 Franken sind. Deshalb fallen bei den allermeisten Online-Bestellungen von Privatkunden keine Zollabgaben an. Weitere Informationen.

Bearbeitungsgebühren für die Verzollung (Verzollungskosten)

Bei Sendungen, die unter die Abgabenfreigrenze fallen, werden von der Post keine Bearbeitungsgebühren erhoben. Andere Spediteure (z.B. UPS, FedEx, etc.) verrechnen hingegen Gebühren. Für die Verzollung von Paketen über der Abgabengrenze (über 62 Fr. beim Satz von 8.1%, bzw. über 193 Fr. beim Satz von 2.6%), verrechnet die Post pro Paket 13.– Fr., wenn es aus der EU geliefert wird, aus allen übrigen Ländern 16.- Franken. Hinzu kommt ein Zuschlag von 3% des Warenwertes. Erfolgt die Lieferung durch einen anderen Spediteur, gelten andere Tarife.

Beispiel: Wie die Gesamtkosten der Verzollung berechnet werden (sollten)

2. Grosse Online-Shops

Bei ausländischen Online-Shops und Plattformen mit einem Jahresumsatz von über 100’000 Franken (Liste hier) können nach der Bestellung ebenfalls Zusatzkosten entstehen und zwar für Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren durch die Post oder Kurierdienste. Im Unterschied zu den kleinen Online-Shops wird die Schweizer Mehrwertsteuer direkt in den Verkaufspreis eingerechnet und Ihnen nicht nachträglich in Rechnung gestellt. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Schweizer Mehrwertsteuer auch bei Waren unter der Abgabenfreigrenze von Fr. 5.– erhoben wird. Wenn Sie zum Beispiel bei amazon.de ein Paket bestellen, wird automatisch die deutsche Mehrwertsteuer abgezogen und die Schweizer Mehrwertsteuer draufgeschlagen, sobald Sie zu erkennen geben, dass die Lieferung in die Schweiz erfolgt.

 

3. Verzollungskosten sparen

  • Wenn Sie in der Nähe der Grenze wohnen: Benützen Sie eine ausländische Lieferadresse. Solche werden von verschiedenen Anbietern angeboten. Beispiele: www.grenzpaket.ch   www.deutsche-lieferadresse.com  www.lieferadresse-konstanz.de Gegen eine Gebühr können Sie Ihr Paket an eine grenznahe Adresse schicken lassen und später dort abholen. Dies lohnt sich aber nur, wenn die zusätzlich entstehenden Fahrkosten nicht zu hoch ausfallen.
  • Wichtig: Auch wenn Sie persönlich Waren über die Grenze nehmen, müssen Sie diverse Vorschriften beachten und unter Umständen Gebühren und Abgaben bezahlen.
  • Als Alternative können Sie Ihr Paket an einen Anbieter wie z.B. www.meineinkauf.ch oder www.eurogoods.ch schicken lassen, der es verzollt und an Ihre Adresse in der Schweiz weiterschickt. Achtung: Dabei fallen auch Gebühren an. Vergleich der verschiedenen Lieferdienste im Kassensturz.

 

4. Falsche Berechnung der Verzollungskosten

Nachfolgend einige Beispiele von vorgefallenen Fehlern bei der Berechnung der Verzollungskosten, auf die man achten sollte:

  • Als Berechnungsgrundlage für die Schweizer Mehrwertsteuer wurde trotz korrekter Deklaration fälschlicherweise der Kaufpreis inklusive ausländischer Mehrwertsteuer verwendet.
  • Trotz korrekter Deklaration wurden für die Berechnung der zu bezahlenden Schweizer Mehrwertsteuer zu hohe Warenwerte angenommen.
  • Obwohl die Portokosten im deklarierten Gesamtwert enthalten waren, hat sie die Post dazugerechnet, wodurch die Gesamtkosten steigen und die Abgabefreigrenze überschritten werden kann.
  • Für die Verzollung von Paketen wurden Bearbeitungsgebühren verrechnet, obwohl die Abgabenfreigrenze nicht überschritten wurde.
  • Die auf der Rechnung für die Ware angegebenen Beträge waren höher als die tatsächlich bezahlten Beträge.
  • Die Verzollungskosten für eine Lieferung, welche auf drei Pakete verteilt eintraf, wurden fälschlicherweise dreimal in Rechnung gestellt.
  • Die zu bezahlende Schweizer Mehrwertsteuer wurde, obwohl bereits vor der Auslieferung per Kreditkarte bezahlt, ein zweites Mal in Rechnung gestellt.

Was tun bei fehlerhafter Berechnung der Verzollungskosten oder unverhältnismässig hohen Kosten?

Wenn Sie beim Überprüfen der Berechnung der Zollabgaben, Mehrwertsteuer und Bearbeitungsgebühren einen Fehler bemerken, können Sie sich wehren.

  • Wenn der Fehler bei der Verzollung geschehen ist: Melden Sie sich beim Unternehmen, welches die Verzollung durchgeführt hat (Post oder Kurierdienst) und bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (www.ezv.admin.ch).
  • Falls der Fehler aufgrund einer fehlerhaften Deklaration des Pakets entstanden ist (z.B. weil höhere Warenwerte auf der Rechnung angegeben wurden, als Sie bezahlt haben), melden Sie sich beim Absender des Pakets.
  • Wenn ein anderes Problem vorliegt oder Sie sich mit den oben genannten Parteien nicht einigen können, melden Sie sich bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (www.ezv.admin.ch).
  • Wenn die Verzollungsgebühren des Transportunternehmens (z.B. Kurierdienst) unverhältnismässig hoch sind, melden Sie dies dem Preisüberwacher, der gegen überhöhte Gebühren vorgehen kann (www.preisueberwacher.ch).

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