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Wie wird der Verzugszins berechnet?

Wer sich im Zahlungsverzug befindet, schuldet dem Gläubiger zusätzlich zum geschuldeten Betrag Verzugszinsen. Doch wie wird dieser Verzugszins berechnet?

Gemäss Art. 104 OR sind grundsätzlich 5% Verzugszinsen pro Jahr geschuldet, wobei jedoch vertraglich auch ein höherer Zins vereinbart werden kann (z.B. über die AGB). Damit Sie nicht zu viel bezahlen, sollten Sie den aufgeführten Betrag immer genau nachrechnen. Dabei ist wichtig zu beachten, dass es sich bei den 5% Verzugszinsen um einen Jahreszins handelt.

Beispiel von Verzugszinsen:

Hauptforderung von CHF 600.00

Verzugszins 5% pro Jahr: CHF 30.00

Verzugszins 5% pro Monat: CHF 2.50

Wenn Sie also einen Monat zu spät bezahlen, müssen Sie nicht etwa CHF 30.00 bezahlen, sondern nur CHF 2.50.

In diesem Ratgeberbeitrag haben wir festgehalten, wann Sie Verzugszins bezahlen müssen und wann nicht.

 


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