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Was tun bei falscher Kreditkartenabrechnung?

Überprüfen Sie die Kreditkartenabrechnung jeweils unbedingt sorgfältig. Immer wieder kommt es vor, dass Händler oder Dienstleister die Kreditkarte mit einem zu hohen Betrag belasten. Wir zeigen Ihnen, was Sie dann dagegen unternehmen können.

Die Ferien sind vorüber, Sie sind bestens erholt und denken nochmals zurück an die schöne Zeit, während Ihnen die Kreditkartenabrechnung ins Haus flattert. Überprüfen Sie diese unbedingt sorgfältig, denn es kommt immer wieder vor, dass Händler oder Dienstleister (z.B. eine Autovermietung) die Kreditkarte mit einem zu hohen Betrag belasten.

Vorgehen bei falscher Kreditkartenabrechnung

Bei nicht korrekten Buchungen auf der Kreditkartenabrechnung konnte bis vor kurzem bei der Kreditkartenfirma einfach ein Online-Meldeformular ausgefüllt werden. Diese leitete sodann ein sogenanntes Charge Back-Verfahren ein. Mittlerweile schieben die Kreditkartenfirmen die Verantwortung immer mehr auf den Kunden ab. Dieser ist verpflichtet, sich bei einer falschen Kreditkartenabrechnung direkt beim Händler oder Dienstleister, der die zu beanstandende Rechnung gestellt hat, zu melden und mit ihm eine Lösung zu suchen. Dies kann sehr aufwändig und zeitintensiv sein und Hindernisse, beispielsweise in Form von Sprachbarrieren, mit sich bringen.

 


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Überbindet auch Ihr Kartenherausgeber Ihnen die Pflicht, die notwendigen Abklärungen beim Anbieter selber vorzunehmen, und kommt es dabei zu Schwierigkeiten, dann gehen Sie am besten wie folgt vor: Ziehen Sie den bestrittenen Betrag von der Rechnung ab und bezahlen Sie nur den Rest. Füllen Sie danach das Beanstandungsformular der Kreditkartenfirma aus und reichen Sie dieses zusammen mit allen verfügbaren Dokumenten (zum Beispiel Hotel- oder Mietautorechnung und Kreditkartenbeleg) innert 30 Tagen ab Rechnungs-/Abrechnungsdatum bei der Kartenfirma ein.

Falls es sich bei der strittigen Abbuchung um eine sogenannte Nachbelastung handelt, können Sie sich direkt an den Kreditkartenherausgeber wenden, ohne eigene Abklärungen zu machen. Eine Nachbelastung erfolgt beispielsweise durch ein Hotel oder einen Autovermieter, der aufgrund Ihrer Buchung über Ihre Kreditkartendaten verfügt. Der Anbieter belastet Ihnen korrekt den vereinbarten Preis für die Dienstleistung (z.B. Automiete), zusätzlich jedoch einen Betrag, den Sie nicht autorisiert haben. In solchen Fällen können Sie sich direkt an Ihren Kreditkartenherausgeber wenden (weitere Informationen dazu siehe hier).

Bewahren Sie diverse Unterlagen zu Ihrer Reise (Rechnungen, Verträge, Belege, E-Mails und weitere) also unbedingt auf, am besten direkt ein paar Monate über die Reise hinaus. So können Sie belegen, was vereinbart wurde und was fälschlicherweise Ihrer Kreditkarte belastet wurde.

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