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Online-Ratgeber

Was kostet die Verzollung bei ausländischen Online-Shops?

Wenn ausländische Online-Shops Pakete in die Schweiz liefern, entstehen am Zoll oft zusätzliche Kosten, die nicht im Kaufpreis und den Versandkosten enthalten sind. Doch welche Zollgebühren sind zulässig? Der Konsumentenschutz beantwortet die wichtigsten Fragen zur Verzollung.

Haben Sie in einem ausländischen Online-Shop ein günstiges Angebot gefunden? Prüfen Sie vor der Bestellung unbedingt, welche Kosten bei der Verzollung anfallen. Ein vermeintliches Schnäppchen kann schnell zum teuren Kauf werden.

Wenn Ihnen für eine Bestellung von einem Schweizer Online-Shop Verzollungsgebühren verrechnet werden, handelt es sich wahrscheinlich um sogenanntes Dropshipping. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Dropshipping.

 

Sehen Sie hier im Video, mit welchen Verzollungskosten zu rechnen ist und wie Sie diese möglichst tief halten können:

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Es gibt drei Arten von möglichen Kosten bei Lieferungen von ausländischen Online-Shops: Schweizer Mehrwertsteuer (MWST), Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren der Spediteur:in für die Verzollung (Verzollungskosten). Die Kosten hängen vom Wert und Gewicht der Ware, vom Spediteurunternehmen und von der Grösse des Online-Shops ab. Seit 2019 gilt die sogenannte Versandhandelsregelung. Es wird zwischen ausländischen Online-Shops mit mehr bzw. weniger als 100’000 Franken Jahresumsatz aus Kleinsendungen unterschieden.

1. Kleine Online-Shops

Bei Bestellungen von Online-Shops mit weniger als 100’000 Franken Jahresumsatz aus Kleinsendungen können bei der Lieferung für die Konsument:innen folgende Zusatzkosten entstehen:

Mehrwertsteuer (MWST)

Die Schweizer Mehrwertsteuer (bei Importen wird diese als «Einfuhrsteuer» bezeichnet) berechnet sich aufgrund des Warenwerts plus Transportkosten sowie allfälliger Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren. Der Mehrwertsteuersatz beträgt je nach Produkt 8,1 % oder 2,6 %. Falls man auf einer Warensendung weniger als 5 Franken Mehrwertsteuer oder Zollabgaben bezahlen muss, erhebt der Bund keine Steuer (Abgabenfreigrenze). Lieferungen, die zum Normalsatz von 8,1 % besteuert würden, unterliegen somit nicht der Mehrwertsteuer, wenn der Warenwert unter 62 Franken liegt. Beim reduzierten Satz von 2,6 % (zum Beispiel für Bücher) beträgt die Kosten-Limite 193 Franken. Vorsicht: Zum Warenwert zählen nicht nur der Kaufpreis, sondern auch das Porto, die Bearbeitungsgebühr der Spediteur:in und die Zollabgaben (siehe Beispiel unten).

Zollabgaben

Zollabgaben werden anhand des Gewichts berechnet. Bei vielen Produkten beträgt die Zollabgabe weniger als 1 Franken pro Kilo. Höhere Ansätze gelten bei Alkohol, Tabakwaren, Lebensmitteln, Textilien und Bijouterieartikeln. Zollabgaben werden ebenfalls nur verrechnet, wenn sie höher als 5 Franken sind. Deshalb fallen bei den allermeisten Online-Bestellungen von Privatkunden keine Zollabgaben an. Weitere Informationen.

Bearbeitungsgebühren für die Verzollung (Verzollungskosten)

Bei Sendungen, die unter die Abgabenfreigrenze fallen, erhebt die Post keine Bearbeitungsgebühren. Andere Spediteur:innen (z.B. UPS, FedEx etc.) verrechnen hingegen immer Gebühren. Für die Verzollung von Paketen über der Abgabengrenze (über 62 Franken beim Satz von 8,1 %, bzw. über 193 Franken beim Satz von 2,6 %) verrechnet die Post pro Paket 13.- Franken, wenn es aus der EU geliefert wird, aus allen übrigen Ländern 16.- Franken. Hinzu kommt ein Zuschlag von 3 % des Warenwertes. Erfolgt die Lieferung durch eine andere Spediteur:in, gelten andere Tarife. Prüfen Sie dazu im Online-Shop die Angaben zur Verzollung.

Beispiel: Wie die Verzollungskosten berechnet werden (sollten)

2. Grosse Online-Shops

Bei ausländischen Online-Shops mit einem Jahresumsatz von über 100’000 Franken (Liste hier) fallen bei der Verzollung möglicherweise Zusatzkosten für Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren durch die Post oder Kurierdienste an. Im Unterschied zu den kleinen Online-Shops wird die Schweizer Mehrwertsteuer direkt in den Verkaufspreis eingerechnet und Ihnen nicht nachträglich in Rechnung gestellt. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Schweizer Mehrwertsteuer auch bei Waren unter der Abgabenfreigrenze von Fr. 5.– erhoben wird. Wenn Sie zum Beispiel bei amazon.de ein Paket bestellen, wird automatisch die deutsche Mehrwertsteuer abgezogen und die Schweizer Mehrwertsteuer draufgeschlagen.

 

3. Verzollungskosten bei Online-Shops sparen

  • Wenn Sie nahe der Grenze wohnen: Benutzen Sie eine ausländische Lieferadresse. Solche werden von verschiedenen Anbieter:innen angeboten. Beispiele: www.grenzpaket.ch, www.deutsche-lieferadresse.com, www.lieferadresse-konstanz.de. Gegen eine Gebühr können Sie Ihr Paket an eine grenznahe Adresse schicken lassen und später dort abholen. Dies lohnt sich aber nur, wenn die zusätzlich entstehenden Fahrkosten nicht zu hoch ausfallen. Wichtig: Auch wenn Sie persönlich Waren über die Grenze nehmen, müssen Sie diverse Vorschriften beachten und unter Umständen Gebühren und Abgaben bezahlen.
  • Als Alternative können Sie Ihr Paket zu einer Anbieter:in wie www.meineinkauf.ch oder www.eurogoods.ch bestellen, der es verzollt und an Ihre Adresse in der Schweiz weiterschickt. Achtung: Dabei fallen auch Gebühren an. Vergleich der verschiedenen Lieferdienste im Kassensturz.

 

4. Falsche Berechnung der Verzollungskosten

Hier sind einige Beispiele, bei denen die Verzollung von Bestellungen aus Online-Shops falsch berechnet wurde:

  • Als Berechnungsgrundlage für die Schweizer Mehrwertsteuer wurde trotz korrekter Deklaration fälschlicherweise der Kaufpreis inklusive ausländischer Mehrwertsteuer verwendet.
  • Trotz korrekter Deklaration wurden für die Berechnung der zu bezahlenden Schweizer Mehrwertsteuer zu hohe Warenwerte angenommen.
  • Obwohl die Portokosten im deklarierten Gesamtwert enthalten waren, hat die Post sie dazugerechnet, wodurch die Gesamtkosten stiegen und die Abgabefreigrenze überschritten wurde.
  • Für die Verzollung von Paketen wurden Bearbeitungsgebühren verrechnet, obwohl die Abgabenfreigrenze nicht überschritten wurde.
  • Die auf der Rechnung für die Ware angegebenen Beträge waren höher als die tatsächlich bezahlten Beträge.
  • Die Verzollungskosten für eine Lieferung, welche auf drei Pakete verteilt eintraf, wurden fälschlicherweise dreimal in Rechnung gestellt.
  • Die zu bezahlende Schweizer Mehrwertsteuer wurde, obwohl bereits vor dem Versand per Kreditkarte bezahlt, ein zweites Mal in Rechnung gestellt.

Was tun bei fehlerhafter Berechnung der Verzollungskosten oder unverhältnismässig hohen Kosten?

Wenn Sie beim Überprüfen der Berechnung der Zollabgaben, Mehrwertsteuer und Bearbeitungsgebühren einen Fehler bemerken, können Sie sich wehren.

  • Ist der Fehler bei der Verzollung geschehen: Melden Sie sich beim Unternehmen, welches die Verzollung durchgeführt hat (Post oder Kurierdienst) und bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (www.ezv.admin.ch).
  • Falls der Fehler aufgrund einer falschen Deklaration des Pakets entstanden ist (zum Beispiel ein zu hoher Warenwert auf der Rechnung), melden Sie sich beim Absender.
  • Wenn ein anderes Problem vorliegt oder Sie sich mit den oben genannten Parteien nicht einigen können, melden Sie sich bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (www.ezv.admin.ch).
  • Sind die Verzollungsgebühren des Transportunternehmens (zum Beispiel Kurierdienst) unverhältnismässig hoch, melden Sie dies dem Preisüberwacher, der gegen überhöhte Gebühren vorgehen kann (www.preisueberwacher.ch).

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