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Warum sollten Sie Ihren Nachlass regeln?

Es gibt keine Verpflichtung, Ihren Nachlass zu regeln. Sie können jedoch Klarheit für Sie und Ihre Lieben schaffen, wenn Sie dies entweder mit einem Erbvertrag oder mit einem Testament tun.

Liegt weder ein Erbvertrag noch ein Testament vor, regelt das Gesetz, an wen und zu welchen Teilen Ihr Vermögen verteilt wird; es kommt also zur gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzlichen Erben werden durch das so genannte Parentelensystem bestimmt. Zur ersten Parentel gehören Ihre Nachkommen, zur Zweiten Ihre Eltern samt Nachkommen und zur Dritten Ihre Grosseltern samt Nachkommen.

Wenn Sie über Erben der ersten Parentel verfügen, sind Angehörige der zweiten und dritten Parentel von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Angehörige der dritten Parentel kommen erst zum Zug, wenn Sie weder über Angehörige der ersten noch der zweiten Parentel verfügen.

Partnerschaften

Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Partnerschaft, hat Ihr Ehegatte oder Ihre Partnerin eine Sonderstellung. Diese erben bei gesetzlicher Erbfolge die Hälfte Ihres Nachlasses, wenn Sie den Nachlass mit Nachkommen teilen müssen und drei Viertel, wenn Angehörige der zweiten oder dritten Parentel vorliegen.

Keine Erbinnen und Erben vorhanden?

Wenn Sie weder verheiratet sind, noch in einer eingetragenen Partnerschaft leben und über keine Angehörige der drei Parentelen verfügen, fällt Ihr Vermögen an den Staat.

Informieren Sie sich, wie in Ihrem Fall die gesetzliche Erbfolge aussehen würde. Insbesondere wenn die gesetzliche Erbfolge nicht in Ihrem Sinne ist, empfehlen wir Ihnen, Ihren Nachlass zu regeln.

Nachlass regeln

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu regeln: mit einem Testament oder mit einem Erbvertrag. Das Testament können Sie ohne Zutun der Erben erstellen und jederzeit ändern oder aufheben. Der Erbvertrag wird mit mindestens einer anderen Person abgeschlossen und unterliegt strengen Formvorschriften (öffentliche Beurkundung).

Nur Notare dürfen öffentliche Beurkundungen vornehmen. Das Notariatswesen ist kantonal geregelt, hier erhalten Sie einen Überblick. Einen Erbvertrag können Sie nicht einseitig abändern und mit einer Aufhebung müssen ebenfalls alle Beteiligten einverstanden sein. Der inhaltliche Spielraum ist beim Erbvertrag jedoch grösser als beim Testament.

Worauf Sie beim Erstellen eines Testaments achten sollten, haben wir in diesem Beitrag  zusammengefasst.

Mehr Informationen finden Sie in unseren Kompaktratgebern

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