Ratenzahlungsvereinbarung mit Inkassobüro: Vorsicht!

Ein Inkassobüro bietet Ihnen Ratenzahlungen an? Prüfen Sie genau, welche Beträge diese umfassen.
Es kann sein, dass das Inkassobüro Ihnen einen Vorschlag für eine Ratenzahlungsvereinbarung unterbreitet. Sie müssen also den geforderten Betrag nicht in einer, sondern “dürfen” ihn über mehrere Zahlungen verteilt begleichen.
Seien Sie hier äusserst vorsichtig!
Sobald Sie eine derartige Vereinbarung unterzeichnen, welcher auch die Bezahlung eines umstrittenen Verzugsschadens umfasst, gilt Ihre Unterschrift als Schuldanerkennung auch für diesen Betrag. Ein Verzugsschaden ist in den allermeisten Fällen nicht geschuldet. Mit Ihrer Unterschrift wird es aber noch schwieriger, sich gegen die Forderung eines ungerechtfertigten Verzugsschadens zur Wehr zu setzen.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann hingegen Sinn machen, wenn der rechtmässig geschuldete Betrag – Grundforderung plus allfällige Mahnkosten und allenfalls einem Verzugszins – zu gross ist, um ihn mit einer einzigen Bezahlung begleichen zu können.
Daher gilt: Bei Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros stets genau hinschauen!
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