Probleme mit Bonitätsdatenbanken: Was können Sie unternehmen?

Bonitätsdatenbanken (oder Wirtschaftsauskunfteien) sind Dienstleister, welche Anbietern von Waren und Dienstleistungen die Entscheidgrundlagen dafür liefern, welche Zahlungsmethoden sie einem Konsumenten anbieten und ob sie einen Vertrag eingehen möchten. Die Bonitätsdatenbanken werden von Privatunternehmen betrieben und es ist intransparent, wie diese die Bonität berechnen.
Die wenigsten Konsumentinnen und Konsumenten sind sich bewusst, dass Daten über sie gesammelt und auch an Dritte weitergegeben werden. Auch das Ausmass der gespeicherten Daten kennen die wenigsten. Und ob die Informationen in Bonitätsdatenbanken vollständig und korrekt sind, ist zweifelhaft. So hat die NGO noyb 2020 festgestellt, dass die CRIF Bonitätsdaten erfindet. Das Unternehmen hat eine verlangte Auskunft zu den dort gespeicherten Daten zudem nur teilweise beantwortet. Besonders problematisch wird dies dann, wenn beispielsweise ein potentieller Vermieter oder sonstiger Vertragspartner seinen Entscheid auf fehlerhafte Bonitätsdaten stützt.
Bonitätsdatenbanken haben freie Hand
Der Konsumentenschutz setzt sich seit Jahren für eine Regulierung dieses offenbar lukrativen Industriezweiges ein – leider ohne Erfolg. Immerhin sieht das neue Datenschutzgesetz in Art. 31 Abs. 2 lit. c einige Bedingungen vor, damit die Bonitätdatenbanken ihre Daten ohne Einwilligung bearbeiten dürfen. Ob die Unternehmen diese Vorgaben einhalten, können Konsumentinnen nicht überprüfen. Damit können die Bonitätsdatenbanken-Betreiber de facto weiterhin mehr oder weniger schalten und walten, wie sie wollen.
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Welche Daten haben Bonitätsprüfer?
Das Datenschutzgesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Auskunft von den Bonitätsdatenbanken zu verlangen. Darin müssen die Unternehmen Ihnen mitteilen, welche Daten sie über Sie besitzen und zu welchen Zwecken sie diese bearbeiten.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, bei den Bonitätsdatenbanken (s. Box unten) eine solche Auskunft zu verlangen. Mit Hilfe unserer drei Musterschreiben können Sie ein Auskunftsgesuch, ein Gesuch um Datenlöschung sowie ein Gesuch um Datenkorrektur stellen.
Hier erfahren Sie, was ein Datenauskunftsbegehren ist.
Ein Datenauskunftsbegehren lässt sich schnell und einfach über den Datenauskunft-Generator der Digitalen Gesellschaft erstellen.
Sollte der Datenbankbetreiber nicht auf Ihr Begehren eintreten, so wenden Sie sich direkt an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten EDÖB.
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