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Paket gestohlen oder beschädigt: Wer haftet?

Immer wieder kommen Pakete beschädigt oder gar nicht an ihrem Bestimmungsort an. Mit der rasanten Zunahme des Onlinehandels und der damit einhergehenden Zunahme von Warenlieferungen an Privathaushalte hat auch der Diebstahl von gelieferten Paketen aus Milchkästen und Hauseingängen massiv zugenommen und teilweise systematische Dimensionen erreicht. Auch Transportschäden kommen immer wieder vor. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, wer für ein gestohlenes oder beschädigtes Paket haftet und wie Sie sich vor Schäden schützen können.

Der Onlinehandel erfreut sich bei Konsument:innen grosser Beliebtheit und ist mittlerweile unverzichtbar geworden. Allerdings birgt er auch Gefahren. Hier finden Sie einen Überblick über die rechtliche Lage, wenn Ihr Paket gestohlen oder beschädigt wurde, und einige Tipps, wie Sie sich davor schützen können.

Paket gestohlen

Wie gehen Sie vor, wenn Ihr Paket gestohlen wurde?

In jedem Fall empfehlen wir bei einem Diebstahl, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Informieren Sie zudem Ihre Hausratversicherung – in der Regel ist «einfacher Diebstahl Zuhause» mit einem Selbstbehalt von 200 Franken versichert.

Wer haftet, wenn ihr Paket gestohlen wurde?

Häufig erreichen uns Anfragen von Konsument:innen, die wissen möchten, wer für nicht zugestellte Pakete haftet. Bei einem Onlinekauf sind in der Regel drei Parteien involviert:

  1. Verkäufer:in bzw. Absender:in
  2. Spedition (z.B. Post, Planzer, DHL, DPD, UPS, FedEx usw.)
  3. Käufer:in bzw. Empfänger:in

Absender:in des gestohlenen Pakets

Die Absender:in haftet für den Verlust des Pakets, bis sie es der Spedition zum Versand abgegeben hat (vgl. Art. 185 OR). Überprüfen Sie daher in einem ersten Schritt, ob die Absender:in Ihr Paket ordnungsgemäss aufgegeben hat. Ist das nicht der Fall, haftet die Absender:in für den Verlust.

Spedition

Speditionen wiederum haften gegenüber den Absender:innen für den Verlust, bis sie das Paket korrekt zugestellt haben. Eine korrekte Zustellung liegt vor, wenn Mitarbeitende der Spedition das Paket ins Milchfach abgelegt haben. Wenn das Paket zu gross ist, müssen sie es wieder mitnehmen und eine Abholungseinladung hinterlassen. Ohne entsprechende Vereinbarung, dürfen sie das Paket nicht im Hauseingang oder Treppenhaus deponieren. Eine Paketzustellung mit «Signature» dürfen sie nur gegen Unterschrift oder Zustellgenehmigung der Empfänger:in aushändigen.

Achtung: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post enthalten Haftungsbeschränkungen zulasten der Absender:in. Die Post haftet bei Paketen nur bis zu 500 Franken, bei Paketen gegen Unterschrift bis zu 1’500 Franken, bei Sendungen mit der Zusatzleistung Assurance bis zu 5’000 Franken. Auch DHL begrenzt in Ihren AGB die Haftung für Inlandpakete ohne Zusatzservice auf maximal 500 Franken. Prüfen Sie deshalb jeweils die entsprechenden AGB des Transportunternehmens, bevor Sie teure Gegenstände verschicken.

Empfänger:in

Grundsätzlich haften Empfänger:innen ab dann, wenn ein Paket in ihrem Briefkasten liegt oder von Ihnen entgegengenommen wurde. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie als Empfänger:in einer alternativen Zustellung (z.B. im Hauseingang, im Treppenhaus, bei einem Nachbarn usw.) zugestimmt haben. Dann haften Sie für den Verlust des Pakets. Und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem die Speditionsmitarbeitenden das Paket deponiert haben.

Im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarländern sind Konsument:innen in der Schweiz damit weniger vor Paket-Diebstählen und Verlusten geschützt. Während hierzulande Art. 185 OR gilt, geht gemäss Art. 20 der Richtlinie 2011/83/EU der Europäischen Union die Gefahr für einen Verlust erst auf Empänger:in über, wenn sie die Ware in Besitz genommen haben. Eine Interpellation der Nationalrätin Sophie Michaud Gigon zur Verbesserung der Gesetzeslage in der Schweiz ist aber bereits in der Pipeline, was wir sehr begrüssen (Stand Juni 2025).

Wie können Sie sich vor einem Diebstahl schützen?

  • Leeren Sie Ihren Briefkasten regelmässig resp. stellen Sie die Unterbringung von deponierten Paketen sicher – insbesondere dann, wenn Sie ein Paket erwarten.
  • Verfolgen Sie die Sendung mittels angebotenen Möglichkeiten (z. B. mit der Post-App) und bestimmen Sie selbst den Zustelltag.
  • Lassen Sie sich die Pakete an eine sichere Adresse liefern wie beispielsweise Ihren Arbeitsort, «My Post 24»-Automaten, PickMup-Standort (Gratisangebot der Migros) oder PickPost-Stelle (oft an SBB-Bahnhöfen, Tank- oder Poststellen zu finden).
  • Lassen Sie Pakete nur an sicheren Orten ablegen (z. B. verschliessbare Garage, vertrauenswürdige Nachbar:innen).
  • Verlangen Sie von Absender:innen, dass sie das Paket mit «Signature» verschicken und nehmen Sie das Paket wenn möglich selbst in Empfang.

Paket beschädigt

Wie vorgehen, wenn ihr Paket beschädigt wurde?

Wenn Ihr Paket äusserlich sichtbar beschädigt ist, müssen Sie bereits beim Empfang des Pakets einen Vorbehalt äussern. Wir empfehlen folgende Äusserung: «Weil das Paket äusserliche Beschädigungen aufweist, behalte ich mir eine Meldung von Transportschäden vor.» Dieser Vorbehalt muss von der Spediteur:in festgehalten und von Ihnen unterzeichnet werden. Wenn die Schäden äusserlich nicht erkennbar sind, müssen Sie als Konsument:in die Transportschäden innerhalb von spätestens acht Tagen nach Ablieferung melden.

  • Machen Sie Fotos der Transportschäden. Achten Sie dabei darauf, dass die Beschädigungen auf den Fotos gut sichtbar sind. Am besten gelingen Fotos in einer gut beleuchteten Umgebung.
  • Behalten Sie alle Verpackungen und Inhalte.
  • Überprüfen Sie alle gelieferten Produkte genau.
  • Melden Sie alle Schäden sowohl dem Online-Shop als auch dem Transportunternehmen. Je früher desto besser – aber spätestens acht Tage nach Lieferung.

Es empfiehlt sich, den Transportschaden via E-Mail zu melden – so können Sie Beweisbilder einfach anhängen. Die drei gängigsten Transportunternehmen erreichen Sie via E-Mail unter:

  1. Schweizerische Post: kundendienst@post.ch
  2. DHL Express: webcust@dhl.com
  3. DPD: schaden@dpd.ch

Wer haftet, wenn ihr Paket beschädigt wurde?

Grundsätzlich haftet das Transportunternehmen für den Schaden. Wenn die Produkte mangelhaft verpackt waren, muss aber die Absender:in für den Transportschaden aufkommen.

 

Sollten Sie ein beschädigtes Paket erhalten haben oder bei der Formulierung einer anderen Beschwerde Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter:

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