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Wie sicher ist kontaktloses Bezahlen mit NFC?

Kontaktloses Bezahlen mit einer Debitkarte oder Kreditkarte birgt Risiken: Kriminelle können Daten über den NFC-Funkchip auslesen und sich so bereichern. So verhindern Sie das.

Beim kontaktlosen Bezahlen mit einer Debitkarte oder Kreditkarte gibt es laut Experten Sicherheitslücken. So sei es vergleichsweise einfach mit der entsprechenden technischen Ausrüstung die Kreditkartendaten einer Person herauszufinden, indem man die Daten über den NFC-Funkchip der Karte herausliest. Mit den erbeuteten Daten können Kriminelle beispielsweise bei Anbietern online einkaufen, welche die dreistellige Sicherheitsnummer auf der Karte nicht verlangen (beispielsweise bei Amazon) und so einen finanziellen Schaden verursachen.

So schützen Sie Ihre Kreditkartendaten

Weil die Banken den Funkchip der Kreditkarten nicht ausschalten können, müssen Benutzer selbst aktiv werden: So gibt es im Handel (beispielsweise bei Swicure) diverse Sicherheitsetuis oder -portemonnaies zu kaufen, welche die sogenannte Near Field Communication (NFC) abschirmen. Auch der Konsumentenschutz bietet für wenig Geld eine Karten-Schutzhülle (zum Shop) an. Solche Schutzhüllen können auch gegen das Problem helfen, dass eine Kontaktloskarte nicht erkannt wird, weil eine andere Karte ihr «dazwischenfunkt». Die umhüllten Karten wären dann aber nicht mehr kontaktlos nutzbar.

Um sich gegen Kreditkartenbetrug durch NFC-Datendiebstahl zu schützen, gibt es auch noch eine ganz billige Lösung: Sie wickeln die Karte einfach in ein Stück Alufolie ein, bevor Sie sie ins Portemonnaie stecken.

Bei der PostFinance-Card (aber nicht bei der PostFinance-Kreditkarte) können Sie die Funktion am Postomaten deaktivieren, wenn Sie sie nicht brauchen. Oder Sie loggen sich im PostFinance-Portal ein und betätigen den Link auf dieser Seite.

Was tun im schlimmsten Fall?

Die Herausforderung bei Kreditkarten ist, dass oft erst mit der nächsten Abrechnung offensichtlich wird, falls jemand – etwa durch das Auslesen der NFC-Funkchips – an die Daten gelangt ist. Wer Unregelmässigkeiten entdeckt, sollte sich deshalb sofort an die Bank oder den Kartenhersteller wenden. Denn der finanzielle Schaden wird grundsätzlich von den Kreditkartenfirmen getragen, sofern der Nutzer die Sorgfaltspflichten (Überprüfung der Monatsabrechnung, Geheimhaltung des PIN-Codes inklusive Abdecken des PIN-Codes beim Eingeben) eingehalten hat. Betrügerische Aktivitäten müssen bis 30 Tagen nach Rechnungsdatum gemeldet sowie die Karte gesperrt werden.