Wie kann ich mein Autokennzeichen sperren lassen?
In vielen Kantonen können die Halter:innen eines Fahrzeugs einfach ermittelt werden. Wer die Person hinter einem Kennzeichen kennen will, muss nur eine SMS mit dem Autokennzeichen an eine bestimmte Nummer schicken. Fremde Personen können damit einfach Ihren Namen und Ihre Adresse herausfinden. Sie können das verhindern, indem Sie die Bekanntgabe der Halter:innendaten beim kantonalen Strassenverkehrsamt sperren («Auskunftssperre»).
Grundsätzlich werden Ihre Halter:innendaten, d.h. die im Fahrzeugausweis hinterlegten Personalien, bei einer Abfrage weitergegeben. Das betrifft alle Fahrzeugkennzeichen, also Ihre Auto-, aber auch Motorrad-Kennzeichen. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Halter:innendaten mit anderen Personen geteilt werden, können Sie die Sperrung Ihres Fahrzeugkennzeichens verlangen. Diese richtet sich nach Artikel 89g Abs. 5 Strassenverkehrsgesetz (SVG) und muss von Ihrem Strassenverkehrsamt gebührenfrei und voraussetzungslos umgesetzt werden. In unserer Liste können Sie nach Ihrem Wohnkanton suchen und danach den entsprechenden Link anklicken, um die Auskunft über Ihr Autokennzeichen zu sperren.
Beachten Sie dabei, dass die Sperre nicht sofort aktiv ist, das Strassenverkehrsamt muss diese zuerst eintragen.
Halter:innendaten abfragen
Das Abfragen von Halter:innendaten kann je nach Kanton per SMS oder online (eAutoindex) durchgeführt werden. Die Kennzeichen von Diplomat:innen sind dabei ausgenommen, hier wird keine Auskunft erteilt.
Für die Abfrage eines Nummernschilds via eAutoindex bzw. SMS an 939 wird eine Gebühr in Höhe von einem Franken verlangt. Falls die Abfrage nicht erteilt wird, werden der anfragenden Person 20 Rappen belastet. Halter:innendaten von Personen, die eine Auskunftssperre hinterlegt haben, werden auf diesem Weg nicht herausgegeben.
Ausnahme von der Auskunftssperre
Die Auskunftssperre führt nicht dazu, dass Ihre Halter:innendaten in keinem Fall mehr sicht- oder abrufbar sind. Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) können auch nach der Sperrung Ihres Autokennzeichens (bzw. Fahrzeugkennzeichens) weiterhin auf Ihre Halter:innendaten zugreifen. Auch die Strassenverkehrsämter können Ihre Halter:innendaten weiterhin sehen.
Andere Personen und Unternehmen müssen zuerst nachweisen können, dass sie ein Interesse an der Auskunft haben (z. B. Betroffene eines Verkehrsunfalls). Die Abwägung, ob die Abfrager:in Ihre Halter:innendaten erhält, unterliegt dann dem Strassenverkehrsamt. Gerade bei schwerwiegenden Gründen für eine Halter:innenauskunft (z. B. Verletzung infolge Unfall, Fahrer:innenflucht) müssen Sie davon ausgehen, dass die Auskunft erteilt wird.
Je nachdem kann das Sperren Ihrer Autokennzeichen dazu führen, dass Sie beim Missachten eines privaten Parkverbots direkt bei der Polizei angezeigt werden. In solchen Fällen müssen Sie mit höheren Kosten als mit der sonst verlangten Umtriebsentschädigung rechnen.
Autokennzeichen sperren: Formulare zur Auskunftssperre
Appenzell Innerrhoden (AI) – Dieser Kanton stellt kein Formular zur Sperrung der Fahrzeugkennzeichen zur Verfügung. Sie können Ihre Autokennzeichen sperren, indem Sie unseren Musterbrief ausfüllen und an diese Adresse senden.
Melden Sie uns bitte per Mail an info@konsumentenschutz.ch, falls ein Link nicht mehr aktuell ist. Vielen Dank!
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