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Autokennzeichen sperren

In vielen Kantonen kann der Halter eines Fahrzeugs einfach ermittelt werden, indem eine SMS mit dem Autokennzeichen an eine bestimmte Nummer geschickt wird. So haben wildfremde Personen im Strassenverkehr die Möglichkeit, durch einfache Eingabe Ihren Namen und Ihre Adresse herauszufinden. Um dies zu verhindern, kann die Bekanntgabe der Halterdaten beim kantonalen Strassenverkehrsamt gesperrt werden (Auskunftssperre).

Gestützt auf Artikel 89g Abs. 5 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) können Sie die Sperrung Ihrer Autokennzeichen gebührenfrei und voraussetzungslos bei Ihrem Strassenverkehrsamt verlangen. Suchen Sie dazu nachfolgend nach Ihrem Kanton und wählen Sie den entsprechenden Link, um die Auskunft über Ihre Autokennzeichen zu sperren.

Wichtig: Die Strafverfolgungsbehörden können auch nach dem Sie die Autokennzeichen sperren weiterhin auf Ihre Halterdaten zugreifen. Auch die Strassenverkehrsämter können Ihre Halterdaten weiterhin lesen. Alle weiteren Personen und Unternehmen müssen zuerst nachweisen können, dass Sie ein Interesse an der Auskunft haben (zum Beispiel Betroffene eines Verkehrsunfalls).
Je nachdem kann das Sperren Ihrer Autokennzeichen dazu führen, dass Sie beim Missachten eines privaten Parkverbots angezeigt werden. In solchen Fällen müssen Sie mit höheren Kosten als mit der sonst fälligen Umtriebsentschädigung rechnen.

Melden Sie uns bitte, falls ein Link nicht mehr aktuell ist. Vielen Dank!

 

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