Verordnungspaket mit Wermutstropfen

Die Verordnungen zum neuen Lebensmittelgesetz bringen den Konsumentinnen und Konsumenten etliche Verbesserungen im Täuschungsschutz und bei der Information. Bei der Deklaration der Rohstoffherkunft, für die sich die SKS sehr stark eingesetzt hat, schlägt das Bundesamt nicht die beste, aber eine akzeptable Lösung vor. Leider sind einige wichtige Anliegen bezüglich der Transparenz und Information nicht aufgenommen worden.
Bei der Ausarbeitung des neuen Lebensmittelgesetzes blieben wichtige Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten auf der Strecke: Namen von fehlbare Gastbetrieben sollen weiterhin im Dunkeln bleiben oder Lebensmittelwerbung, die an Kinder gerichtet ist, wird nicht eingeschränkt.Die SKS hatte sich insbesondere für eine verbesserte Herkunftsdeklaration von Rohstoffen stark gemacht. Auch wenn im Gesetz diese Deklaration nicht verbindlich vorgeschrieben wurde, ist in der nun vorliegenden Lebensmittelinformationsverordnung eine akzeptable Lösung vorgeschlagen: Von Zutaten, welche mehr als 50% eines Lebensmittels ausmachen sowie von charakteristischen Zutaten (zum Beispiel Schinken auf der Schinkenpizza) muss die Herkunft angegeben werden. Leider muss die Herkunft von Fleisch erst ab einem Anteil von 20% deklariert werden. Das bedeutet beispielsweise, dass das Fleisch einer Lasagne, von Ravioli und vieler anderer fleischhaltigen Produkte nicht zwingend deklariert werden muss, da der Fleischanteil meist unter 10% liegt.
Erfreulich ist, dass die Angabe des Produktionslandes beibehalten wird – die EU kennt diese Anforderung nicht. Allerdings sollen nun sehr offene und nichtssagende Bezeichnungen wie Produktionsland EU oder Südamerika etc. zugelassen werden Die SKS erhält bereits heute regelmässige und zahlreiche Reaktionen von Konsumenten, welche sich über diese ungenauen Angaben ärgern.
Jegliche Lebensmittel, welche sicher und nicht täuschend sind, sollen nun wie in der EU erlaubt sein. Die SKS wird die Folgen dieses Paradigmenwechsels kritisch verfolgen.
Keine befriedigende Lösung ist auch die Übernahme der Nährwertdeklaration, wie sie die EU eingeführt hat: Die SKS ist bemüht, zusammen mit der Lebensmittelindustrie eine verständlichere Lösung einzufädeln.
Die Konsumentinnen und Konsumenten können – gerade wegen der Übernahme des EU-Rechts – auch auf etliche Verbesserungen zählen: Etwa das Täuschungsverbot bei kosmetischen Mitteln, bessere Kennzeichnung bei Fisch oder die Deklaration von Allergenen auch im Offenverkauf und damit in der Restauration.
Die SKS zieht ein relativ positives Fazit und wird die Verordnungen in den nächsten Monaten kritisch und genau unter die Lupe nehmen. Wichtig wird sein, die nun vorliegenden Verbesserungen zu verteidigen, da die Lebensmittelindustrie voraussichtlich massiv gegen konsumentenfreundliche Verbesserungen lobbyieren wird.