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Tarifvertrag LOA III: Zurückweisen!

Patienten sollen weiterhin Leistungen bezahlen, die sie nicht beziehen

Mit dem Tarifvertrag LOA III haben der Apothekerverband und santésuisse Kosmetik betrieben: Patientinnen und Patienten sollen auch in Zukunft in der Apotheke für Leistungen bezahlen müssen, welche sie nicht in Anspruch nehmen (wollen). Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert Bundesrat Pascal Couchepin auf, den Vertrag in dieser Form nicht zu genehmigen.

Patientinnen und Patienten sollen in der Apotheke nur dann für eine Beratung zahlen müssen, wenn sie diese wünschen und in Anspruch nehmen. Diese Kritik hat die SKS bereits bei den Tarifverträgen LOA I Und LOA II angebracht. Auch vom Bundesamt für Gesundheit wurde eine bessere Ausgestaltung der so genannten Patientenpauschale gefordert.

Die SKS lehnt den vorliegenden Vertrag, der von Bundesrat Pascal Couchepin noch genehmigt werden muss, ab:

  • Im neuen so genannten „Bezugs-Check“ ist die Beratung und die Dossierführung eingeschlossen. Wer keine Beratung und kein Dossier will, muss den „Bezugs-Check“ trotzdem zahlen.
  • Patienten, welche bereits beim Arzt über Anwendung und Nebenwirkung des Medikamentes beraten wurden, zahlen diese Leistung doppelt.
  • Der Bezugs-Check wird bei jedem Medikamentenbezug in Rechnung gestellt und ersetzt die bisherige, dreimonatige Pauschale. Für die Apotheken ist diese Massnahme „ertragsneutral“, die Kosten werden lediglich anders verteilt: Wer häufig Medikamente bezieht, zahlt nun mehr. Gerade Chronischkranke wissen in der Regel sehr gut Bescheid über ihre Medikamente und benötigen keine Beratung.
  • Patienten werden mit dem Wegfall der dreimonatigen Patientenpauschale häufiger die Apotheke wechseln. Die Eröffnung und Führung eines Patientendossiers macht bei häufigem Wechsel keinen Sinn mehr, auch die Medikamentenüberprüfung ist dann lückenhaft.
  • Die Bezeichnungen für die Entschädigung der Apothekerleistungen wechselt nun zum dritten Mal: Von „Taxe“ zu „Pauschale“ zur neuen Bezeichnung „Check“. Das System der LOA ist für die Patienten kompliziert genug, mit den wechselnden Bezeichnungen wird die Orientierung zusätzlich und unnötig erschwert.

Die SKS verlangt, dass im Tarifvertrag LOA III die Leistungen, welche die Apotheken bei der Medikamentenabgabe erbringen müssen, von denjenigen entkoppelt werden, welche die Patienten frei wählen können. Sie hat Bundesrat Couchepin aufgefordert, den Vertrag in dieser Form nicht zu genehmigen.

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 20. November 2006