Bargeld-Initiative: Konsumentenschutz sagt “Ja” zum Gegenvorschlag
Die Bargeld-Initiative fordert einerseits die dauerhafte Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Münzen und Banknoten und andererseits, dass ein Ersatz des Schweizer Frankens nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich ist. Der Bundesrat hat dazu einen direkten Gegenvorschlag vorgelegt, der die gleichen Anliegen aufgreift, jedoch rechtlich klarer formuliert ist und besser in die bestehende Verfassungs- und Gesetzesordnung passt. Der Konsumentenschutz lehnt deshalb die Initiative ab und empfiehlt, dem direkten Gegenvorschlag zuzustimmen. Die Volksabstimmung findet am 8. März 2026 statt.
Anliegen der Bargeld-Initiative und Abstimmungsempfehlung
Die Bargeld-Initiative hat grundsätzlich zwei Ziele:
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Der Bund soll sicherstellen, dass Münzen und Banknoten jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
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Ein möglicher Ersatz des Schweizer Frankens durch eine andere Währung ist nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich.
Der Bundesrat hat zur Initiative einen direkten Gegenvorschlag entworfen. Inhaltlich gibt es keine nennenswerten Unterschiede. Aus Sicht des Konsumentenschutzes erfüllt der direkte Gegenvorschlag die Anliegen der Urheber:innen der Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» vollständig. Er hat den Vorteil, dass er auf bestehende Gesetzesnormen zurückgreift und formal besser in die Bundesverfassung passt als der Initiativtext. Der Konsumentenschutz lehnt deshalb die Initiative ab und befürwortet den direkten Gegenvorschlag.
Grundsätzliche Haltung des Konsumentenschutzes zum Thema “Bargeld”
Die breite Verfügbarkeit, Akzeptanz und Verwendung von Bargeld sollen aufrechterhalten werden, solange die zentralen Funktionen von Bargeld nicht gleichwertig ersetzt werden können. Der Konsumentenschutz sieht die Vorteile von Bargeld darin, dass es damit möglich ist, weitgehend anonym einzukaufen (Datenschutz). Es ist zudem eine alternative Zahlungsmethode zu elektronischen Zahlungen, die zum Beispiel bei Strom- und Softwareausfällen eine wichtige Rolle spielen können. Ausserdem ist Bargeld für die Bevölkerung der einzige Zugang zu Nationalbankgeld. Weitere Vorteile von Bargeld finden sich im Bericht «Die Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz», der auf ein Postulat der ehemaligen Konsumentenschutz-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo zurückgeht.
Zugang zum öffentlichen Verkehr für alle
Der Konsumentenschutz setzt sich für einen niederschwelligen Zugang zum öffentlichen Verkehr für alle ein. Dazu gehört auch, dass die Konsument:innen beim Zahlungsmittel die freie Wahl haben müssen. Insbesondere die Zahlung mit Bargeld muss gewährleistet sein und darf gegenüber digitalen Zahlungsmitteln nicht benachteiligt werden; weder über den Preis (etwa indem Rabatte nur online erhältlich sind) noch über eingeschränkte Möglichkeiten des Billettkaufs (z. B. Reduktion der Billettautomaten oder Schalter). Ob jemand Bargeld oder digitale Zahlungsmittel verwendet, soll durch die öV-Branche nicht aktiv gesteuert werden.
