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Neues elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD): ein nötiger Neustart

Die aktuelle Situation beim elektronischen Patientendossier (EPD) ist alles andere als erfreulich: Spitäler und Ärzt:innen kritisieren die komplizierte Handhabung, viele Praxen arbeiten gar nicht damit und entsprechend wurden bisher nur wenige Dossiers eröffnet. Das Projekt gilt als gescheitert. Der Bundesrat zieht nun die Konsequenzen und plant mit dem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) einen Neustart.

Neu soll jede Person in der Schweiz automatisch ein E-GD erhalten. Wer das nicht will, kann dem widersprechen, das ist die sogenannte Opt-out-Regelung. Damit verschiebt der Bund den Ansatz von Freiwilligkeit hin zu einem System, das digitale Gesundheitsdossiers zur Norm macht. Geplant ist der Wechsel mit einer schrittweisen Einführung in allen Kantonen zwischen 2029 und 2033.

Ziel: Praxistauglich, zentral und sicher

Das Gesundheitsdossier soll einfacher, sicherer und im Alltag besser nutzbar sein. Statt vieler verschiedener Systeme wird eine zentrale Plattform aufgebaut, die vom Bund kontrolliert wird. Dies soll die Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen, Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Patient:innen erheblich erleichtern. Zudem werden Doppelspurigkeiten und wiederholte Abfragen von Daten vermieden, was den Verwaltungsaufwand reduziert und die Behandlung effizienter macht.

Das E-GD ermöglicht Patient:innen, ihre Gesundheitsdaten einzusehen und zu steuern, wer Zugriff darauf hat. Ärzt:innen und Spitäler profitieren von schnellerem Informationsaustausch, besserer Koordination von Behandlungen und einem einheitlichen Datenstandard. Das E-GD soll auch in Notfällen sicherere Behandlungen ermöglichen, in dem es im Bedarfsfall relevante Informationen sofort liefern kann.

Vertrauen, Datenschutz und Sicherheit

Nach dem gescheiterten EPD ist das Vertrauen der Bevölkerung angeschlagen. Deshalb fordert der Konsumentenschutz, dass Datenschutz, Zugriffskontrollen und technische Sicherheit höchste Priorität haben. Jede Nutzer:in soll entscheiden können, welche Daten privat bleiben und wer welche Informationen einsehen darf. Zudem sollen regelmässige externe Sicherheitsprüfungen sicherstellen, dass das System höchsten Standards entspricht und Patient:innendaten geschützt bleiben. Wir fordern vom Bund deshalb nicht nur absolute Transparenz darüber, wie er die Daten schützt, sondern auch darüber, wer die Daten wie nutzen kann.

Digitale Lösungen für das Gesundheitswesen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist unumgänglich, und das E-GD ist ein entscheidender Schritt in diese Richtung. Das neue System soll praxistauglich sein, Fehler des alten EPD vermeiden und langfristig Zeit sowie Kosten sparen. Der Konsumentenschutz fordert, dass das E-GD nicht nur transparent und sicher gestaltet, sondern auch regelmässig überprüft und weiterentwickelt wird, um den Schutz der Patient:innen und die technische Funktionsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. Erfüllt das E-GD diese Anforderungen, kann es zu einem echten Fortschritt für Patient:innen, Ärzt:innen und das gesamte Gesundheitssystem werden.

Herausforderungen bleiben

Die Erstellung eines E-GD bedeutet nicht automatisch, dass es auch tatsächlich genutzt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, wäre der erwartete Nutzen entsprechend gering. Zudem ist unklar, wie die Anbindung an bestehende Softwaresysteme bei den Leistungserbringenden erfolgen wird. Auch die zentrale Speicherung der Daten muss kritisch gesehen werden, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Dieser Punkt muss genau beobachtet werden, sodass der Schutz dieser sensiblen Gesundheitsdaten stets gewährleistet werden kann.

Schlussendlich kommt es auf die konkrete Ausgestaltung und tatsächliche Nutzung an, ob das E-GD wirklich einen Mehrwert bringt.

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