Verbesserte, aber weiterhin lückenhafte Lebensmitteldeklaration

Konsument:innen sollen in Zukunft klar erkennen können, ob Fleisch, Milch oder Eier von Tieren stammen, die schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung über sich ergehen lassen mussten. Diese verbesserte Lebensmitteldeklaration begrüsst der Konsumentenschutz. Er bedauert jedoch, dass bei der Herkunftsdeklaration von Hauptzutaten in verarbeiteten Produkten und beim Wein weiterhin auf mehr Transparenz verzichtet wird.
Der Bundesrat spricht in seiner heute veröffentlichten Medienmitteilung von mehr Transparenz für Konsumierende. Die verbesserte Lebensmitteldeklaration betrifft Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die ohne Betäubung schmerzhafte Eingriffe wie Enthornen, Kastrieren oder Coupieren über sich ergehen lassen mussten. Auch Leber und Fleisch von Gänsen und Enten, die gestopft wurden, müssen neu gekennzeichnet werden. Froschschenkel, die ohne Betäubung der Tiere gewonnen wurden, müssen ebenso einen entsprechenden Hinweis aufweisen. Die verbesserte Lebensmitteldeklaration muss konsequenterweise auch im Offenverkauf angewendet werden.
Eingriffe wie Enthornen und Kastrieren ohne Schmerzausschaltung sind in der Schweiz verboten. Die neue Kennzeichnungspflicht wird also ausschliesslich importiertes Fleisch betreffen.
Pelzimportverbot ist konsequent
Als positiv erachtet der Konsumentenschutz das vorgesehene Importverbot für tierquälerisch produzierte Pelze. Dies entspricht einer langjährigen Forderung von Tierschutz- und Konsumentenorganisationen. Die bisherige Deklarationspflicht wurde vom Handel ignoriert. Das Verbot ist deshalb nur konsequent. Auch bei tierquälerisch produzierten Froschschenkeln und Stopfleber wäre ein Einfuhrverbot konsequent und wirkungsvoller.
Weiterhin Lücken bei der Transparenz
Bei näherem Hinsehen hält des Paket, welches der Bundesrat heute verabschiedete, aber auch einige herbe Enttäuschungen für Konsument:innen bereit. Der Konsumentenschutz hat in verschiedenen Bereichen mehr erwartet:
- Die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre für die Umsetzung der Deklarationsvorgaben. Es wird also bis am 1. Juli 2027 dauern, bevor Konsument:innen sich darauf verlassen können, dass tierquälerische Methoden auf dem Produkt gekennzeichnet sind.
- Keine Verbesserung gibt es bei der Herkunftsdeklaration von Zutaten in verarbeiteten Produkten. Zurzeit erfahren die Konsument:innen nur in den wenigsten Fällen, woher die wichtigsten Zutaten herkommen. Ein bekanntes Beispiel sind Pelati aus Italien bei denen nicht ersichtlich ist, ob und zu welchem Anteil Tomaten aus China verarbeitet wurden. Vorgesehen war, dass bei Zutaten die Herkunft deklariert werden muss, wenn sie 50 Prozent oder mehr eines Lebensmittels ausmachen und nicht aus dem Produktionsland des Lebensmittels stammen. Der Bundesrat lässt dieses Vorhaben aber fallen. Der Konsumentenschutz bedauert dies sehr und wird sich weiterhin für mehr Transparenz einsetzen.
- Auch beim Wein gibt es für die Konsument:innen nicht mehr Informationen: Auf die Angabe der Zutaten und eine Nährwertdeklaration verzichtet der Bundesrat – weil die Produzentenseite offensichtlich zu grossen Widerstand geleistet hat. Es werde aufgrund kritischer Rückmeldungen derzeit darauf verzichtet, begründet der Bundesrat.
Transparenz auch für Schweizer Produkte
Der Konsumentenschutz zieht deshalb eine durchzogene Bilanz der Neuerungen. Er bedauert, dass sich mehr Transparenz und Information für Konsument:innen einmal mehr nur dort durchgesetzt hat, wo es der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie nützt. Denn die neuen Regelungen betreffen nur ausländische Produkte. Die Herkunftsdeklaration der wichtigen Zutaten wäre aber auch bei Schweizer Produkten eine aufschlussreiche Information für Konsument:innen. Denn die Zutaten sind durchaus nicht immer aus der Schweiz. Eine klare Herkunfstdeklaration würde hier Gewissheit schaffen.