Keine Prämiengelder für Werbung

Obwohl die Krankenkassenprämien stetig steigen, fliessen jährlich Millionen aus der Grundversicherung in Werbemassnahmen – allein 2023 waren es 80 Millionen Franken. Campax und der Konsumentenschutz haben eine Petition mit über 20’000 Unterschriften eingereicht, um die parlamentarische Initiative von Ständerat Baptiste Hurni zu unterstützen, die ein solches Werbeverbot fordert. Die Gesundheitskommission des Nationalrats empfiehlt trotzdem, diese abzulehnen.
Während viele Menschen kaum noch in der Lage sind, ihre Prämien zu zahlen, verwenden Krankenkassen weiterhin Gelder aus der Grundversicherung für Werbung. Dies schürt einen künstlichen Wettbewerb, der den Versicherten keinen Nutzen bringt. Statt in sinnvolle Massnahmen zu investieren, fliessen die Prämiengelder in Werbekampagnen, die keinerlei Mehrwert für die Versicherten bieten. Die Belastung durch Krankenkassenprämien in der Schweiz erreicht für viele Haushalte zunehmend bedenkliche Ausmasse. Die Verschwendung von Prämiengeldern für Werbung auf Kosten der Versicherten ist nicht länger hinnehmbar.
Petition eingereicht
Deshalb haben Campax und der Konsumentenschutz eine Petition eingereicht, welche ein Verbot von Werbung in der Grundversicherung fordert. Sie unterstützen damit die parlamentarische Initiative von Baptiste Hurni, welche dies umsetzen will. Die Gesundheitskommission des Nationalrats ignoriert jedoch das Anliegen der über 20’000 Unterzeichnenden und empfiehlt, die parlamentarische Initiative abzulehnen. Als nächstes entscheidet der Nationalrat.
Prämien werden zum Gesundheitsrisiko
In der wohlhabenden Schweiz verzichtet rund jede fünfte Person aus Kostengründen auf einen Arztbesuch. Gleichzeitig steigen die Prämien der Krankenkassen stetig an, während diese ihre Werbeausgaben erhöhen – eine Entwicklung, die unverständlich ist: Jeder unnötige Kostentreiber muss vermieden werden. Ein Verbot von Werbung in der Grundversicherung ist eine notwendige Massnahme, um die finanzielle Belastung der Versicherten zu verringern. Der Konsumentenschutz wird die weitere Entwicklung deshalb aufmerksam verfolgen und sich für die Annahme der parlamentarischen Initiative einsetzen.
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