Recht auf Reparatur: EU einigt sich auf neue Regeln

In der Europäischen Union sind seit kurzem neue Regeln in Kraft, die die Reparatur von Alltagsgegenständen massiv vereinfachen werden. Der Konsumentenschutz fordert schon seit Jahren, dass mehr repariert statt weggeworfen wird. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes kommt nun endlich auch in der Schweiz Bewegung in das Thema.
Am 1. Februar 2024 haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedländer auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Regeln für das Recht auf Reparatur (right to repair) geeinigt. Diese sind sehr weitgehend und umfassen folgende Punkte:
- Verbraucherinnen sollen eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch reparierbar sein müssen
- Die Hersteller sind verpflichtet, öffentliche Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten
- Mitgliedstaaten sind ausserdem verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Massnahmen zu fördern, z.B. mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds
- Neu gibt es auch eine europäische Reparaturplattform, die es Verbraucherinnen erleichtern soll, passende Reparaturwerkstätten zu finden
Reparatur als Teil einer nachhaltigen Wirtschaft
Die Initiative «Recht auf Reparatur» ergänzt mehrere andere Vorschläge der Kommission, mit denen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg ein nachhaltiger Konsum erreicht und der Rahmen für ein echtes EU-weites Recht auf Reparatur geschaffen werden soll. Die Förderung des right to repair trägt massgeblich zu einem nachhaltigeren Konsum und somit zu einer ressourceneffizienteren Gesellschaft bei. Durch die Reparatur von Geräten können wertvolle Ressourcen gespart und unnötiger Müll vermieden werden. Das right to repair soll Konsumentinnen ausserdem von der Wegwerfmentalität wegführen und den Unternehmen signalisieren, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen lohnen. Zudem ist Reparieren nicht nur umweltfreundlich, sondern spart auch den Konsumenten viel Geld.
Viele Alltagesprodukte betroffen
Betroffen von den neuen EU-Regulierungen sind gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Server, etc. Die Liste ist nicht abgeschlossen und es können weitere Produkte hinzukommen. Nicht enthalten sind bislang Möbel und Kopfhörer. Autos sind zudem ausgenommen und werden es wohl bleiben, weil dort der Reparaturmarkt schon funktioniere.
Auch in der Schweiz kommt Bewegung in die Kreislaufwirtschaft
Die Förderung der Reparatur als Teil der Kreislaufwirtschaft erhält auch in der Schweiz endlich eine Gesetzesgrundlage. Die Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 15. März 2024 sieht vor, dass der Bund neu Anforderungen bezüglich der Lebensdauer von Produkten erlassen kann. Ausserdem wird die Reparatur explizit als ein zentrales Element der Kreislaufwirtschaft verankert und die Reparaturfähigkeit soll gefördert werden. Dies insbesondere durch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und ein reparierbares Konstruieren von Produkten. Zudem kann ein Reparatur-Index eingeführt werden. Dieser zeigt den Konsumentinnen beim Kauf an, wie einfach ein Produkt reparierbar ist. Einziger Knackpunkt: Der Gesetzesartikel lässt dem Bundesrat die Wahl, ob er diesem Schwerpunkt Leben einhaucht und griffige Ausführungsbestimmungen erlässt.
Repair Cafés: Günstige Reparaturen direkt vor der Haustüre
Die Repair Cafés Schweiz setzen sich seit Jahren für mehr Reparatur und gegen eine Wegwerfmentalität ein. Repair Cafés sind regionale Veranstaltungen, an denen defekte Gegenstände gemeinsam mit Fachpersonen repariert werden können. Von Haushaltsgeräten, über Unterhaltungselektronik, bis hin zu Textilien und Spielzeugen – die ehrenamtlichen ReparateurInnen reparieren fast alles. Zusammen mit dem Konsumentenschutz setzen die Repair Cafés ein Zeichen gegen den Ressourcenverschleiss, die geplante Obsoleszenz und die wachsenden Abfallberge.