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Preise für eMobilität müssen transparent und vergleichbar sein

Die eMobilität nimmt an Fahrt auf. Als Bremsklotz erweist sich jedoch die Lade-Infrastruktur. Diese ist zu wenig entwickelt. Auch die Preise sind nicht transparent und kaum vergleichbar. Der Konsumentenschutz fordert darum seit langem klare Regeln für eLadestationen.

Der Verkauf von rein elektronischen Autos steigt kontinuierlich. Damit wächst auch das Bedürfnis, sein eAuto an einer Lade-Station aufzuladen. Leider sind Lade-Preise intransparent und teilweise sehr teuer. Neben dem Strom werden je nach Ort der Ladestation auch noch Deblockier- und Parkgebühren oder Ladeschnelligkeit in den Preis mit einberechnet. Oben drauf kommt dann auch noch das Abo eines spezifischen Betreibers oder Roaminggebühren für Touristen. Der Ärger bei den E-Auto-Fahrenden ist gross. Der Konsumentenschutz stellt Forderungen für eine konsumentenfreundliche eLade-Infrastruktur:

  • Der Strom an den eLade-Infrastrukturen ist eine Ware. Somit zahlt die Konsumentin für die Menge an bezogenen Strom in der Einheit der Ware (CHF/kWh). Sie will aber nicht für die kurzfristige Miete des Raumes vor der Ladesäule während des Ladevorgangs aufkommen. Infrastrukturkosten der Ladesäulen sollen in den Warenpreis mit eingerechnet werden.
  • Der Bezug von weiteren Dienstleistungen wie Deblockier-Gebühr bei (zeitlicher) Übernutzung oder der Leitungsgrösse (Ladeschnelligkeit) ist rechtens, ist aber separat zu verrechnen.
  • Der Zugang zur öffentlichen Ladeinfrastruktur muss hindernisfrei gewährleistet werden. Insbesondere darf niemand aufgrund von Mitgliedschaften oder bestimmten Automarken ausgeschlossen werden. Der Zugang zur Ladeinfrastruktur ohne Smartphone muss gewährleistet sein und Bargeld-Bezahlung muss möglich bleiben.
  • Die Gebrauchsfreundlichkeit («Usability») muss sehr hoch sein, etwa bei der Preistransparenz (z.B. via Display), dem Ladevorgang und der Bezahlung.

Konsumentenschutz-Präsidentin und Nationalrätin Nadine Masshardt forderte bereits 2022 in einer Interpellation Antworten vom Bundesrat. Leider zeigt sich heute, dass die Vorgaben des Bundes offensichtlich unzureichend sind (siehe Beitrag Kassensturz) und an die Realität angepasst werden müssen.