In Zukunft soll reparieren einfacher werden

Die Förderung der Reparatur soll als Teil der Kreislaufwirtschaft endlich eine Gesetzesgrundlage erhalten: Im Ständerat waren die betreffenden Paragrafen im neuen Umweltschutzgesetzes unbestritten. Auch der Nationalrat hat sich bereits dafür ausgesprochen. Produkte werden künftig einfacher zu reparieren und somit nachhaltiger.
Viele Gegenstände und Geräte lassen sich leider allzu oft nicht reparieren: Ersatzteile sind nicht verfügbar, die Produkte sind verklebt oder verschweisst statt geschraubt oder sie sind derart konzipiert, dass sie gar nicht repariert werden können. Dies soll bald der Vergangenheit angehören. Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat einer neuen Bestimmung im Umweltschutzgesetz zugestimmt, die eine Gesetzesgrundlage für die Förderung der Reparatur vorsieht.
Details des neuen Gesetzestextes
Im für das Reparieren zentralen Artikel 35i (in der Fahne Seite 21), legt das Parlament folgende Schwerpunkte:
- Neu kann der Bund Anforderungen bezüglich der Lebensdauer von Produkten erlassen.
- Die Reparatur wird explizit als ein zentrales Element der Kreislaufwirtschaft verankert. Die Reparaturfähigkeit soll gefördert werden, insbesondere sollen Ersatzteile verfügbar sein und die Produkte reparierbar konstruiert werden.
- Die Konsumentinnen sollen eine «einheitliche, vergleichbare, sichtbare und verständliche Kennzeichnung und Information» über die Nachhaltigkeit von Produkten informiert werden.
- Ein Reparatur-Index kann eingeführt werden. Dieser zeigt den Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf an, wie einfach ein Produkt repariert werden kann. Einen solchen Index kennt Frankreich bereits.
Tatsächlich ist der Gesetzestext für Schweizer Verhältnisse eine kleine Revolution; hat sich doch das Parlament über Jahre geweigert, die Reparierfähigkeit von Produkten zu fördern.
Stolperstein Bundesrat?
Bei allem Enthusiasmus bleibt ein Wermutstropfen: Der Gesetzesartikel lässt dem Bundesrat die Wahl, ob er diesen Schwerpunkten Leben einhaucht und griffige Ausführungsbestimmungen erlässt. Der zuständige Bundesrat, Umweltminister Albert Rösti, hat sich bisher nicht als Freund des Reparierens hervorgetan. Mindestziel aus Sicht des Konsumentenschutzes ist es, dass der Bundesrat die EU-Regulierungen übernimmt, welche immerhin im Moment stark verschärft werden. Der Konsumentenschutz wird sich weiterhin für eine griffige Umsetzung des Gesetzes einsetzen.