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Doppelte Abzocke: tiefere Wertfreigrenze ist reine Symptombekämpfung

Der Schweizerische Handel verteidigt partout seine überrissenen Margen und streicht damit weiterhin hohe Gewinne ein. Um dieses System am Laufen zu halten, soll der Bund mit der tieferen Wertfreigrenze ein unsinniges und teures Bürokratiemonster aufbauen – auf Kosten der Steuerzahler.

Noch gilt für den Einkauf im Ausland: Jede Person kann Waren für den privaten Gebrauch bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken über die Grenze einführen, ohne Abgaben zu bezahlen. Wer diesen Wert überschreitet, bezahlt die schweizerische Mehrwertsteuer minus die ausländische.

Gegen diese gut bewährte Vorgehensweise hat sich nun Widerstand formiert – seitens der Schweizer Händlerinnen und Händler. Der Hintergrund: Eine vom Handel mitfinanzierte Studie der Uni St.Gallen kommt zum wenig überraschenden Schluss, dass bei einer Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Franken der Einkauftoursimus deutlich abnehmen würde.  Nun will Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Einkaufstourismus mit einer Senkung der Wertfreigrenze bremsen.

Der Konsumentenschutz ist der Meinung: Eine tiefere Wertfreigrenze verkennt die eigentliche Ursache des Einkaufstourismus und ist damit reine Symptombekämpfung.

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Enlastung für schmale Haushaltsbudgets statt Bürokratiemonster

Solange jedoch identische Produkte in der Schweiz doppelt so viel kosten wie im Ausland, ist es nicht verwunderlich, wenn die Bevölkerung im Ausland einkauft. Die Politik ist gefordert, an den richtigen Stellschrauben zu drehen. Denn insbesondere Haushalte mit schmalem Budgets sind aufgrund der steigenden Fixkosten darauf angewiesen, Güter des täglichen Bedarfs möglichst günstig beziehen zu können. Es gilt, die Hochpreisinsel zu versenken. Die Instrumente dafür sind bereits vorhanden (etwa im Rahmen der Verschärfung des Kartellgesetzes).

Das verschweigt der Handel

1. Das teure und unsinnige Bürokratiemonster, das mit einer tieferen Wertfreigrenze geschaffen würde, müsste die Bevölkerung über die Steuern berappen. Wie unsinnig dieser Administrationsmehraufwand wäre, zeigt dieses Beispiel: Der Handelsverband Swissretail will die Wertfreigrenze auf 50 Franken senken. Wenn jemand Lebensmittel für 52 Franken über die Grenze einführt, müsste dafür 1.30 Einfuhrsteuer bezahlt werden.

2. Schweizer Unternehmen kaufen ganz selbstverständlich aus Spargründen im Ausland ein. Den Konsumentinnen und Konsumenten soll nicht das gleiche Recht zustehen.

3. Eine Senkung der Wertfreigrenze führt zu Mehrverkehr, da die Konsumentinnen und Konsumenten weniger Waren auf einmal beziehen und deshalb öfters über die Grenze fahren müssen. Auch das bläst die Bürokratiemaschine auf.

4. Die Politik ist sowieso auf Slalomkurs und verhält sich widersprüchlich: Einerseits hat das Parlament beschlossen, die Wertfreigrenze zu senken. Andererseits will es das Kartellgesetz schwächen, was zu noch höheren Preisen im Inland führt – und den Einkaufstourismus ankurbelt.

Der Konsumentenschutz wehrt sich gegen ein Vorhaben, das einmal mehr Symptombekämpfung auf Kosten der Konsumenten ist.

 

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