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Sunrise: Wurde Ihre Kündigung nicht akzeptiert?

Seitdem der Telekomanbieter Sunrise schriftliche Kündigungen nicht mehr akzeptiert, mehren sich die Reklamationen. Deshalb hatte Sunrise-CEO Krause eigentlich Kulanz bei schriftlichen Kündigungen zugesichert. Der Konsumentenschutz nimmt Sunrise nun in die Pflicht und prüft, inwieweit Krause sein Versprechen im Unternehmen durchsetzt. Wurde Ihre schriftliche Kündigung nicht akzeptiert? Melden Sie sich bei uns!

Der Konsumentenschutz erhält seit Jahren Meldungen von unzufriedenen Sunrise-Kundinnen und -Kunden. Denn seitdem Sunrise Kündigungen nur noch via Chat oder Telefon akzeptiert, fühlen sich viele Konsumentinnen und Konsumenten der Bürokratie und Willkür des Kundendienstes ausgeliefert. Das wesentliche Problem: Bei Verschleppung der Kündigung haben Kundinnen und Kunden ohne Einschreiben keinen Beweis für ihre Kündigung.

Sunrise behauptet standhaft, die Umstellung sei im Sinne der Kundschaft geschehen. Dass Kundinnen und Kunden oftmals einen enormen Aufwand haben und weiterhin für Leistungen zahlen, die Sie gar nicht mehr beziehen, nimmt das Telekomunternehmen in Kauf und gelobt Besserung.

Sunrise-CEO verspricht eigentlich Kulanz

Der Konsumentenschutz empfiehlt explizit: Reichen Sie die Kündigung trotzdem auch eingeschrieben ein. Tatsächlich hat Sunrise-CEO Andreas Krause in der SRF-Sendung “Ecotalk” vor 11 Monaten Kulanz zugesichert. Für den Konsumentenschutz bedeutet das: Krause muss dieses öffentliche Versprechen im Unternehmen auch durchsetzen. Auch wenn die AGB dies nicht vorsehen, sollten schriftliche Kündigungen von Sunrise seither kulant behandelt werden.

Um dies zu überprüfen, möchten wir in Erfahrung bringen, ob Sunrise Kündigungen per Einschreiben seither tatsächlich akzeptiert. Wurde Ihre eingeschriebene Kündigung von Sunrise ignoriert oder abgelehnt? Dann melden Sie sich bei uns! Füllen Sie dazu das nachfolgende Meldeformular aus. Halten Sie Ihre Korrespondenz mit Sunrise dafür bereit.

Ihren Fall melden*

 

Schriftliche Kündigungen müssen Option bleiben

Der Konsumentenschutz vertritt die Ansicht, dass Verträge grundsätzlich auch schriftlich kündbar sein müssen. Die Kündigungsklausel von Sunrise schätzt der Konsumentenschutz für missbräuchlich im Sinne von Art. 8 UWG. Deshalb setzen wir uns für eine entsprechende Änderung im Obligationenrecht ein: Das Gesetz muss sicherstellen, dass Kündigungsmöglichkeiten bei Konsumentenverträgen nicht mehr auf Live-Chat und Telefon beschränkt werden dürfen. Die entsprechende Motion von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo wurde am 4. Mai 2023 vom Nationalrat angenommen. Der Entscheid des Ständerats steht noch aus.

Weitere Informationen:

 

*Das Meldeformular wird über ein sicheres Onlineprogramm betrieben. Die darüber gesammelten Daten und Unterlagen werden durch den Konsumentenschutz vertraulich behandelt. Sie dienen der juristischen Beurteilung der Angelegenheit und werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie am Ende des Formulars.