Salt, Sunrise und Swisscom wälzen Teuerung ab

Die grossen Telekomunternehmen wollen basierend auf einer Teuerungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Preise jährlich an die Teuerung anpassen. Bei einer solchen Preiserhöhung steht der Kundin bzw. dem Kunden kein Recht zur vorzeitigen Kündigung zu. Der Konsumentenschutz hält diese Klauseln für missbräuchlich und wird sie bekämpfen. Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung: Nehmen Sie sich jetzt zwei Minuten Zeit, um die Klausel Ihres Anbieters in unserem Meldeformular als missbräuchlich zu melden.
Alle drei grossen Telekomanbieter haben in den letzten Monaten eine Teuerungsklausel in ihre Allgemeinen Bedingungen (AGB) aufgenommen. Auf Salt (Oktober 2022) folgte Sunrise (Januar 2023) und Swisscom machte im März 2023 den Abschluss. Die Telekomanbieter behalten sich dabei vor, die Preise im Falle einer Teuerung zu erhöhen, ohne dass Sie vorzeitig kündigen können und ohne sich zu verpflichten, die Preise gegen unten anzupassen, wenn die Teuerung wieder sinkt.
Die Klauseln ähneln sich stark, so heisst es bei Swisscom: «Swisscom ist berechtigt, die Preise an die Teuerung anzupassen, ohne dass dabei dem Kunden ein ausserordentliches bzw. vorzeitiges Kündigungsrecht zusteht.» Salt formuliert es so: «Salt ist ferner berechtigt, den monatlichen Abonnementspreis im Fall einer Veränderung des vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) zu erhöhen. […] Solche Preisanpassungen berechtigen Sie nicht zur Kündigung des Vertrages.»
Teuerungsklauseln können Teuerungsspirale auslösen
Das ist hochproblematisch. Es droht eine Teuerungsspirale. Denn massgebend für solche Preiserhöhungen ist der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). In den LIK fliessen unter anderem auch die Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen wie Internet- oder Handyabo ein. Mit anderen Worten: Erhöhen die Telekomanbieter die Preise, steigt auch der LIK. Wenn der LIK steigt, können die Telekomanbieter wiederum die Preise erhöhen – ein Teufelskreis füe Konsumentinnen und Konsumenten.
Aus Sicht des Konsumentenschutzes sind die «Teuerungsklauseln» der drei grossen Telekomanbieter missbräuchlich, widerrechtlich und damit nichtig. Denn die Anbieter schaffen mit solchen Regeln ein klares Missverhältnis zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Problematik verstärkt sich noch einmal wesentlich, wenn andere Branchen auf die Idee kommen, sich an den Telekommunikationsunternehmen ein Beispiel zu nehmen.
Konsumentenschutz bekämpft Teuerungsklausel
Der Konsumentenschutz will die Klauseln deshalb bekämpfen. Hierfür benötigen wir möglichst viele Telekom-Kundinnen und Kunden, die uns mitteilen, ob sie mit der Teuerungsklausel ihres Anbieters einverstanden sind.
Unterstützen Sie uns und helfen Sie, die Teuerungsspirale zu verhindern. Die Meldung dauert nur knappe 2 Minuten.