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Weniger wegwerfen: Kommt bald der Reparatur-Index?

Nach jahrelangen Lobbying durch den Konsumentenschutz hat der Nationalrat in der Sondersession im Mai entschieden, die Reparatur als zentrales Element der Kreislaufwirtschaft zu fördern. Wie dies möglich ist, zeigt ein Blick auf den Reparatur-Index in Frankreich.

Für die Reparierbarkeit von Produkten interessierte sich in Bundesbern bis vor kurzem kaum jemand. Noch 2019 wollte das Parlament von einem Bericht zur «Reparaturfreundlichkeit» nichts wissen. Die damalige Konsumentenschutz-Präsidentin, Prisca Birrer-Heimo hatte die Verbesserung und Kennzeichnung von Reparaturfreundlichkeit von Produkten gefordert – zunächst ohne Erfolg. 2020 dann entschied die zuständige Kommission das Umweltschutzgesetz zu revidieren und um die Kreislaufwirtschaft zu ergänzen. Die finale Version des Gesetzes wurde nun in der Sondersession im Mai 2023 im Nationalrat beraten – und die Entscheidungen kommen einer kleinen Revolution gleich.

Reparierbarkeit bekommt mehr Gewicht

Erstens wurde im Gesetz explizit verankert, dass die Reparatur ein zentrales Element der Kreislaufwirtschaft ist. Die Reparaturfähigkeit soll gefördert werden, insbesondere sollen Ersatzteile verfügbar sein und die Produkte reparierbar konstruiert werden. Zweitens müssen die Konsumentinnen besser über die Nachhaltigkeit von Produkten informiert werden. Eine Minderheit der Kommission möchte sogar explizit einen «Reparatur-Index» einführen. Einen solchen Index kennt Frankreich bereits.

Kriterien definieren die Reparierfähigkeit

2021 führte unser westliches Nachbarland einen «Indice de réparabilité» ein. Dieser beruht auf fünf Kriterien, etwa ob ein Produkt zerlegt werden kann und ob Ersatzteile verfügbar und bezahlbar sind. Jedes Produkt wird anhand dieser Kriterien bewertet und erhält entsprechend Punkte. Je höher die Punktezahl, desto einfacher ist der Gegenstand zu reparieren. Ähnlich wie bei der Energie-Etikette ist der Reparatur-Index mit Farbstufen hinterlegt, wobei rot für ungenügende und grün für gute Reparierbarkeit steht. Ein solches System könnte von der Schweiz problemlos übernommen werden.

Vorlage kommt in den Ständerat

Leider gibt es einen Wermutstropfen: Im Anbetracht des knappen Abstimmungsresultates ist höchst unsicher, ob auch der Ständerat in der Sommersession die beiden Artikel annehmen wird. Und selbst wenn das Parlament das Gesetz annimmt, so ist noch nicht klar, was davon auch umgesetzt wird. Der Bundesrat kann selbst bestimmen, ob er dazu Ausführungsbestimmungen erlässt. Der Konsumentenschutz wird sich deshalb weiterhin engagiert für das Thema einsetzen.

Denn die Schweiz hat starken Nachholbedarf in Bezug auf die Reparierbarkeit von Produkten. Insbesondere bei Elektronikgeräten ist der Ersatzteilemarkt völlig intransparent, weshalb Konsumentinnen und Konsumenten oftmals gezwungen sind, neue Geräte zu kaufen, statt alte zu reparieren. Letztes Jahr bereits hatte der Konsumentenschutz alle Akteure aufgefordert diebezüglich zu handeln. Zur gleichen Zeit hatte Greenpeace die Petition für das Recht zu Reparieren übergeben.

Repair Cafés – einfach und günstig reparieren lassen

Haben Sie etwas zum Reparieren? Bringen Sie es am Wochenende in eines der Repair Cafés in Ihrer Nähe! Gegen einen freiwilligen Beitrag an die Kollekte können Sie diverse Gegenstände reparieren und alte Lieblingsstücke wieder nutzbar machen. Alle Informationen finden Sie auf: www.repair-cafe.ch