Das EU-Parlament macht bei Greenwashing vorwärts. Was macht die Schweiz?

Letzte Woche nahm das EU-Parlament eine wegweisende Regulierung an, die Greenwashing massiv erschwert und die Reparatur von Produkten vereinfacht. In der Schweiz geht derweil nicht allzu viel: Während der Bundesrat kaum Interesse verspürt, den Umfang von irreführende Umweltangaben zu analysieren, entscheidet der Ständerat voraussichtlich in der Herbstsession über mehr Informationen zur Reparierbarkeit von Produkten. Wenigstens ein kleiner Lichtblick.
Das Parlament der Europäischen Union hat Mitte Mai mit überwältigender Mehrheit der neuen Richtlinie zur «Stärkung der Verbraucher im Hinblick auf einen umweltfreundlichen Übergang» zugestimmt. Für Konsumentinnen und Konsumenten sind das gute Nachrichten, denn die neue Richtlinie verbessert die Konsumentenrechte insbesondere in zwei Bereichen.
Greenwashingverbot und weniger Verschleiss
Mit der neuen Richtlinie will die EU konsequent gegen Greenwashing und die Irreführung von Konsumentinnen und Konsumenten vorgehen. So will die Richtlinie künftig die Verwendung von Slogans wie CO2-neutral oder kohlenstoffneutral grundlegend verbieten. Diese werden von Konsumentinnen und Konsumenten oftmals missverstanden und sind damit irreführend. Darüber hinaus soll auch die Anwendung allgemeiner umweltbezogener Angaben wie etwa umweltfreundlich, oder biologisch abbaubar nur noch dann zulässig sein, wenn sie durch Beweise belegt werden kann. Entscheidend ist zudem, dass nur noch diejenigen Nachhaltigkeitslabels zulässig sind, die auf staatlich genehmigten Berechnungen beruhen.
Auch im Bereich Reparierbarkeit und Langlebigkeit von Produkten macht das EU-Parlament vorwärts: Es möchte die geplante Obsoleszenz (geplanter, frühzeitiger Verschleiss von Produkten) verbieten und fordert von den Herstellern mehr Informationen über die Garantie von Produkten. Letztere sollen durch ein sogenanntes Garantie-Etikett gewährleistet werden.
Was macht die Schweiz?
Während der Entwurf zur Richtlinie nun im EU-Rat beraten wird, sollte sich bald zeigen, ob auch die hiesige Politik vorwärts macht. Der Bundesrat publizierte letzthin die Antwort auf das Postulat «Umweltangaben in der Werbung» von Sophie Gigon (Grüne, VD). Darin verischert er, dass er die «Arbeiten der EU […] verfolgt». Gleichzeitig erarchtet er jedoch eine Untersuchung über den Umfang von irreführender Werbung als «nicht angezeigt». Die Antwort auf die thematisch verwandte Motion zur Bekämpfung von Greenwashing steht noch aus.
Ein Lichtblick immerhin: Betreffend der Langlebigkeit von Produkten hat der Nationalrat im Rahmen der Kreislaufwirtschaftsvorlage vorwärts gemacht. Insbesondere die Einführung eines Reparatur-Index wäre ein Gewinn für die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession damit beschäftigen.
Die Konsumenten profitieren von mehr Klarheit
Der Konsumentenschutz kämpft seit Jahren gegen Greenwashing im Lebensmittelbereich und die geplante Obsoleszenz von Geräten. Schon 2013 forderten wir unter anderem eine Erhöhung der gesetzlichen Mindestgarantiedauer auf 5 Jahre und die Kennzeichnung für die Reparierbarkeit und geplante Lebensdauer von Produkten.
Deshalb begrüsst der Konsumentenschutz die Entwicklungen in der Europäischen Union und fordert den Bundesrat und das Parlament auf, die Schweizer Gesetzgebung in dieselbe Richtung weiterzuentwickeln. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten müssen endlich richtig informiert werden über die Umweltauswirkungen ihrer Kaufentscheidungen. Nur so ist sicher, dass sie die Möglichkeit haben, sich für Produkte zu entscheiden, die langlebiger, reparierbarer und nachhaltiger sind.