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Wie der Konsumentenschutz seine Aktivitäten finanziert

Seit bald 60 Jahren vertritt der Konsumentenschutz die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz. Der Konsumentenschutz verpflichtet sich zu strikter Unabhängigkeit bei Beratung, Information wie auch in seiner Funktion als Interessensvertreter  bei Rechtssetzung und Justiz. Diese Unabhängigkeit wird durch eine breit abgestützte Finanzierung gewährleistet.

Übersicht  Finanzierung Konsumentenschutz (Auszug Erfolgsrechnung 2020):

Jahresertrag: TCHF 2’167 (100%)
Spenden/Gönnerbeiträge: TCHF 1’537 (76%)
Produkteverkauf: TCHF 102 (5%)
Öffentlichkeitsarbeit/Anlässe/Beratung: TCHF 88 (4%)
Bundessubventionen:  TCHF 298 (15%)

Die Bundessubventionen sind zweckgebunden: Sie dürfen ausschliesslich für die Information der Konsumentinnen und Konsumenten verwendet werden. Der Konsumentenschutz legt darüber jährlich und ausführlich Rechenschaft ab.

Zur Generierung von Spenden und Gönnerbeiträgen, ohne die das Engagement des Konsumentenschutzes nicht möglich wäre, setzt der Konsumentenschutz zurzeit folgende Fundraising-Instrumente ein:

  • Mailings (Postversände) an Eigen- und Fremdadressen
  • Face2Face (Detaillierte Infos zum Strassenfundraising)
  • Online-Fundraising (Website / SMS-Spenden)
  • Crowdfunding

 

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