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Spitalbeiträge: Bundesrat erfüllt Forderung des Konsumentenschutzes

Der Bundesrat will einen Missstand bei der Abrechnung von Spitalbeiträgen korrigieren und erfüllt damit eine Forderung des Konsumentenschutzes: Spätestens seit einem Gerichtsurteil vor einem Jahr war klar, dass Spitäler den Austrittstag von Patienten nicht als Spitaltag verrechnen dürfen. Krankenkassen haben diesen aber trotzdem den Patienten in Rechnung gestellt – auf Anweisung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Die Patienten wurden so jahrelang mit ungerechtfertigten Zusatzkosten in Millionenhöhe belastet.

Der Konsumentenschutz begrüsst, dass der Bundesrat nun reagiert. Er fordert aber, dass die von den Krankenkassen ungerechtfertigt einkassierten Beträge den betroffenen Patienten pauschal rückerstattet werden.

 

Medienmitteilung des Bundesrats

BAG nimmt Aufsichtsfunktion nicht wahr – erneut zum Schaden der Versicherten