Konsumentenschutz begrüsst Überprüfung des BAG durch die Finanzkontrolle

Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK kündigt an, dass sie im laufenden Jahr die Aufsichtstätigkeit des Bundesamts für Gesundheit (BAG) überprüfen wird. Der Konsumentenschutz begrüsst diesen Schritt. Er ist der Ansicht, dass das BAG teils systematisch die Grundprinzipien der Wirtschaftlichkeit und Solidarität in der Grundversicherung missachtet und die Interessen der Krankenversicherer und der Pharmaindustrie höher gewichtet als jene der Versicherten und Patienten. Der Konsumentenschutz hat in den vergangenen Jahren wiederholt auf diverse Missstände in diesem Bereich hingewiesen und im vergangenen Oktober der EFK empfohlen, das BAG zu überprüfen.
Alleine im vergangenen Jahr zeigte sich anhand zweier Gerichtsentscheide, dass das BAG wenig an einem patientenfreundlichen und korrekt und transparent funktionierenden Gesundheitswesen interessiert zu sein scheint: Jahrelang kassierten Krankenkassen von Patienten einen Selbstbehalt auf Beträge, welche diese schon aus der eigenen Tasche bezahlt hatten und rechneten systematisch für jeden Spitalaufenthalt einen Tag zuviel ab. Beides hatte das BAG gutgeheissen, beides wurde von den Gerichten als unzulässig eingestuft. Trotz diesen Gerichtsentscheiden hat das BAG bis heute weder die Betroffenen noch die Öffentlichkeit darüber informiert, dass Patienten so über Jahre mit ungerechtfertigten Kosten in Millionenhöhe belastet wurden. Auch eine Rückerstattung der zu Unrecht kassierten Beträge hat das BAG nicht verlangt. Mindestens in einem Fall hat es jedoch wenige Wochen nach dem Gerichtsentscheid die Krankenkassen informiert, dass eine Rückerstattung nicht nötig sei.
Diese Beispiele zeigen, dass eine Überprüfung des BAG durch die EFK angezeigt ist. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Beispielen der mangelhaften Aufsichtstätigkeit des BAG sind in nachfolgendem Dokument aufgeführt.