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Weiterhin ist unklar, wie viele Krankenkassen falsch abgerechnet haben

Entgegen jeder Logik verlangten Krankenkassen, dass Versicherte auf von ihnen selbst getragenen Kosten zusätzlich Selbstbehalt an die Versicherung zahlen. Das Bundesgericht bestätigt in einem Urteil, dass diese Berechnungsart der Krankenkassen nicht korrekt ist. Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin des Konsumentenschutzes und Nationalrätin, hat in der Fragestunde Erklärungen vom Bundesrat verlangt: Wie reagiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf das Bundesgerichtsurteil, wonach Krankenkassen mit dem Segen des BAG falsch abgerechnet haben? Und wie viele Krankenkassen haben diese falsche Berechnungsmethode angewendet?

Bundesrat Berset äusserte sich heute mündlich nur zu einer dieser Fragen: Das BAG werde die Krankenkassen schriftlich auffordern, künftig korrekt abzurechnen. Es bleibt also vorerst weiterhin offen, wie viele und welche Krankenkassen falsch abgerechnet haben. Somit ist auch unklar, wie viele Patienten zu hohe Rechnungen begleichen mussten und nun Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

Der Konsumentenschutz fordert, dass zu Unrecht einkassierte Beträge rückerstattet werden. Er wird die Entwicklung beobachten und weitere Erklärungen verlangen.

Fragen von Prisca Birrer-Heimo:

Inkorrekte Abrechnung von Spitalkosten (1): Rolle des BAG
Inkorrekte Abrechnung von Spitalkosten (2): Betroffene Krankenkassen

Antwort von Bundesrat Alain Berset