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eID: Müssen wir den Pass bald beim Grossverteiler beziehen?

Die eigene Identität weisen wir heute mit der ID-Karte oder dem Pass nach. In Zukunft soll der Identitätsnachweis auch digital möglich sein. In andere Ländern ist der elektronische Identitätsnachweis bereits eine Selbstverständlichkeit. Die Schweizer Wirtschaft und Behörden wollen nun nachziehen. Grundlage für die eID soll das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (eID-Gesetz) bieten. Der Gesetzesentwurf weist jedoch fundamentale Mängel auf. Trotzdem stimmte der Nationalrat dem Entwurf heute mit grosser Mehrheit zu.

Es ist absehbar, dass auch im Bereich des Identitätsnachweises die Digitalisierung Einzug halten wird. Dagegen ist nichts einzuwenden – solange das Ganze auf einem tauglichen System basiert, das den sicherheitsrelevanten Anforderungen genügt und die Privatsphäre des Einzelnen respektiert.

Delegation einer zentralen Staatsaufgabe – der Staat nur noch als Zuschauer?

Der Identitätsnachweis ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Mit dem Gesetzesentwurf wird der Staat aber genau diese Aufgabe an Private delegieren. Eine Kompetenzdelegation, welche in dieser Form kategorisch abgelehnt werden muss. Der Staat soll gemäss Entwurf lediglich eine Nebenrolle einnehmen, u.a. soll er die eID-Herausgeber lizenzieren. Die Durchführung der eID-Vergabe und die Schaffung der dafür notwendige technischen Systeme will man vollständig den privaten Anbietern überlassen. Alle drei Jahre soll das System vom Eidgenössischen Datenschützer neu absegnet werden.

Klar ist, dass der Staat bei der Umsetzung eines elektronischen Identitätsnachweises auf das Knowhow der damit befassten Privaten angewiesen ist. Diese sind am Puls der Zeit, diese haben das Fachwissen. Jedoch darf der Staat sich nicht freiwillig zum Zuschauer degradieren, er muss eine bestimmende und aktive Rolle spielen.

Freipass für Datenverwendung durch private Unternehmen

Als Fernziel soll die eID sowohl im kommerziellen Bereich wie auch im Verkehr mit den Behörden zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Bewirtschaftung des eID-Systems würden somit Unmengen von Daten anfallen – Daten, die Auskunft geben über die Gewohnheiten der betreffenden Person, deren Lebenssituation, Kaufverhalten und allgemeinen Aktivitäten. Hier liegt der zweite Hauptkritikpunkt am Gesetzesentwurf. Dieser verbietet es den zukünftigen Herausgebern von eIDs nämlich nicht, solche Daten für eigene Zwecke und Geschäftsmodelle zu verwenden. Ein derartiger Freipass für die Bearbeitung von Informationen über die Menschen in diesem Lande, in ihrer Funktion als Bürger oder als Konsument, muss diskussionslos abgelehnt werden. Umso mehr, wenn diese Daten in Erfüllung einer Aufgabe anfallen, die eigentlich zwingend vom Staat zu erfüllen wäre.

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Tempozwängerei

Hauptinteressent an der möglichst raschen Absegnung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist SwissSign. Hinter dem Konsortium stehen Schweizerische Post, die SBB, Swisscom, Credit Suisse, Raiffeisen, UBS, die Zürcher Kantonalbank, der Finanzdienstleister SIX und die Schweizerische Mobiliar. SwissSign gibt bereits heute die sogenannte SwissID heraus. Damit schafft SwissSign Tatsachen und der vorliegende Gesetzesentwurf legt dem bereits eingeschlagenen Weg lediglich noch ein lockeres Rechtsmäntelchen um.

Auch wenn andere Staaten, insbesondere die baltischen und nordeuropäischen, in Sachen elektronischer Identitätsnachweis viel weiter sind als die Schweiz und die eID seit langen als Selbstverständlichkeit betrachten: Es gibt keinen Grund, bei der Beratung des eID-Gesetzesentwurfs der offensichtlichen Tempozwängerei nachzugeben:

  • Für den kommerziellen Bereich alleine braucht der Konsument nicht zwingend eine eID.
  • Wie die Beispiele z.B. in Genf und anderen Kantonen gezeigt haben, ist ein wichtiger behördlicher Bereich, in welchem die eID sinnvollerweise zum Einsatz kommen könnte, nämlich die elektronische Stimmabgabe, längstens noch nicht einsatzbereit. Unlängst wurde sogar das von der Post entwickelte eVoting-System geknackt – und dies obwohl nur bestimmte Mittel und Methoden zum Knacken des Systems zugelassen waren.