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Neue Regeln für Radio- und Fernsehgebühren

Ab 2019 übernimmt die Serafe AG die Aufgaben der Billag. Es gibt bei der Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren noch zahlreiche weitere Änderungen. Hier die wichtigsten Punkte.

Rechnungsstellung

Neu wird die Serafe AG und nicht mehr die Billag die Radio- und Fernsehabgaben einziehen. Sie müssen sich NICHT bei der Serafe AG anmelden, Sie erhalten die Rechnung automatisch.

Höhe der Gebühr 

Die Radio- und Fernsehabgaben betragen für Privathaushalte ab 2019 365 Franken, bisher waren es 451.10 Franken (für Radio UND Fernsehen). Ab 2019 kann man sich nicht mehr „nur“ für den Radio- oder „nur“ für den TV-Empfang anmelden.

Befreiung von der Gebühr

Grundsätzlich ist jeder Privathaushalt abgabepflichtig. Diese Haushalte können sich jedoch von der Abgabe befreien lassen:

  1. Haushalte, in denen kein Mitglied über die Möglichkeit verfügt, Radio- oder Fernsehprogramme zu empfangen (kein
    Radio- oder Fernsehgerät, kein Computer mit Internetzugang, kein Smartphone oder Tablet, kein Autoradio etc.). Wer sich aus diesem Grund von der Abgabe befreien lassen will, muss nach Erhalt der Rechnung dieses Formular ausfüllen und an „Serafe AG, Postfach, 8010 Zürich“ einsenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  2. Haushalte, in welchen mindestens eine Person wohnt,
    ◾die jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV bezieht; die Zustellung einer Kopie der rechtskräftigen Bestätigung des EL-Bezugs an die Serafe AG, Postfach, 8010 Zürich gilt als Gesuch.
    ◾die eine Legitimationskarte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten besitzt (Typ B, C, D, E, K rot, K blau oder K violett);
    ◾die taubblind ist (nur zulässig, wenn dem Haushalt keine abgabepflichtige Person angehört). Zum Gesuchsformular

Zweitwohnungen

Neu sind für Zweitwohnungen keine Radio- und Fernsehgebühren mehr geschuldet, ausser der Hauptwohnsitz befindet sich im Ausland.

Teilrechnungen im Jahr 2019

In Jahr 2019 erfolt die Rechnungstellung der neuen Abgabe in zwei Etappen, mit einer Teil- und einer Jahresrechnung. Ihr Haushalt wurde nach dem Zufallsprinzip einer von zwölf Abrechnungsgruppen zugewiesen. Wenn Sie in der ersten Gruppe sind, erhalten Sie bereits im Januar eine Jahresrechnung von 365 Franken. Falls Sie Teil der zweiten Gruppe sind, bekommen Sie im Januar eine Rechnung nur für diesen Monat und im Februar die Jahresrechnung. Als Haushalt der dritten Gruppe erhalten Sie im Januar eine Rechnung für Januar und Februar und im März die Jahresrechnung und so weiter. Weitere Informationen zu den Teil- und Jahresrechnungen.

Auf Verlangen stellt die Serafe AG auch Dreimonatsrechnungen aus (Papierrechnung-Zuschlag: 2 Franken pro Rechnung, kostenlos via LSV+, Debit Direct, E-Rechnung oder Rechnungsstellung per Mail.). Hinweis: Der Papierrechnungs-Zuschlag wird nur für die Dreimonatsrechnungen erhoben, bei der Jahresrechnung gibt es keinen solchen Zuschlag.

Weitere Informationen