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Roaming: Strafverfahren gegen Swisscom wird eingestellt

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat am 30. April 2018 mitgeteilt, dass sie das Strafverfahren gegen Swisscom betreffend der unrechtmässigen Verrechnung von Roaming-Gebühren einstellt. Der Konsumentenschutz hatte im August 2017 Strafanzeige eingereicht, weil Swisscom ihren Handy-Kunden während Jahren alle Anrufe auf die Combox zu einem hohen Tarif verrechnete, wenn sich der Angerufene im Ausland befand, obwohl solche Anrufe teilweise über das Schweizer Netz abgewickelt wurden.

Der Konsumentenschutz wird gegen die Einstellung des Verfahrens aus Kosten-Nutzen-Überlegungen keine Beschwerde erheben. Die Verfügung ist somit rechtskräftig. Nicht tangiert vom Urteil sind zivilrechtliche Forderungen.