Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Roaming-Gebühren: offener Brief an Bundesrat

RoamingDas Ärgernis Roaming-Gebühren gehört für Bürgerinnen und Bürger der EU ab dem 15. Juni 2017 der Vergangenheit an. Ab morgen können sie ihr Handy in jedem beliebigen EU-Land ohne Aufpreis nutzen! Für uns in der Schweiz bleibt hingegen alles beim Alten: nach wie vor zahlen wir  für die Handynutzung im Ausland teils exorbitante Tarife. Das muss sich endlich ändern. Da der Markt nicht spielt, muss der Bundesrat eingreifen, das fordert die Stiftung für Konsumentenschutz in ihrem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard.

Dass die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied andere Voraussetzungen hat, liegt auf der Hand. Trotzdem ist es falsch, einfach zuzusehen, wie die Konsumenten in der Schweiz über Jahre überhöhte Roaming-Tarife bezahlen mussten und immer noch bezahlen. Der Konsumentenschutz kämpft seit vielen Jahren für eine Gebühren-Obergrenze, da der Markt in der Schweiz nicht spielt und die Konsumenten abgezockt werden. Ein entsprechender Vorstoss blieb aber 2015 leider erfolglos.

Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert deshalb die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard in einem offenen Brief auf, endlich wirksame Massnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beseitigen. In Frage kommen zum Beispiel verbindliche Preisobergrenzen für die Handynutzung im Ausland oder eine längere Gültigkeit von nicht sofort aufgebrauchten Daten-Roaming-Guthaben.

Helfen Sie mit: Unterzeichnen Sie jetzt die Forderung nach tieferen Roaming-Gebühren und den offenen Brief an Frau Bundesrätin Doris Leuthard!

“Zusammen mit der Stiftung für Konsumentenschutz und den Mitunterzeichnern dieses Briefes fordere ich, dass der Bundesrat wirksame Massnahmen ergreift, um die Preise für die Handynutzung im Ausland (Roaming) zu senken.”